Die Sünden der Vergangenheit

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In den letzten Monaten gab es immer wieder Meldungen, dass in Europa Unternehmen wegen REMIT-Verstößen Geldbußen zahlen mussten. Es werden jetzt die Sünden der Vergangenheit aufgearbeitet. Was passiert da eigentlich genau?

Zunächst einmal handelt es sich um Geldbußen wegen Verstößen gegen das Marktintegritätsgebot – also entweder Insiderhandel oder – das ist der Regelfall – Marktmanipulationen. Theoretisch können auch Fehler beim Reporting Bußgelder nach sich ziehen, aber solche sind bislang nicht bekannt geworden.

Den Markt zu manipulieren, ist bereits seit mehr als sieben Jahren offiziell verboten. Die REMIT, die dieses Verbot enthält, ist nämlich schon im Dezember 2011 in Kraft getreten (wir berichteten). Dennoch liest man selten von Fällen, die in 2012 oder 2013 spielten. Es gab damals nämlich die ungewöhnliche Situation, dass die REMIT zwar Manipulation verboten hat, die Mittel und Wege, diese zu entdecken aber noch nicht „scharf geschaltet“ waren. Die Meldepflichten für Transaktionen (wir berichteten), die die meisten mit der REMIT assoziieren, sind nämlich erst nach dem Inkrafttreten eines Durchführungsrechtsaktes im Herbst 2015 aktiv geworden. Seit diesem Zeitpunkt wurde die große Datenbank der Agency for the Cooperation of Energy Regulators (ACER) mit Informationen über die abgeschlossenen Geschäfte und die Orders gefüttert. Diese Daten zusammen mit denen über die physischen Kraftwerkseinsätze, die CO2-Preise, das Wetter und vieles mehr machen es erst so richtig möglich, nach dem Vorbild des Finanzmarktes durch Datenanalyse potentielle Marktmissbräuche zu identifizieren.

Daten gab es aber schon früher, nämlich bei den Handelsplätzen wie Börsen und Brokerplattformen. Die Plätze sind zentral für viele Marktmanipulationsschemata: Wenn man andere über Preisentwicklungen täuschen will, muss man ihnen natürlich Preise zeigen. Und das geht auf Plattformen, weil die anderen Händler sehen, wenn sich Orders verändern oder Geschäfte geschlossen werden. Diese Handelsplätze überwachen natürlich selbst den Markt und können Verdachtsfällen nachgehen oder sie an ACER und die nationalen Regulierer abgeben. Das ist bei einigen Fällen von Kapazitätsblockaden in Dänemark geschehen, die schon vor den Meldepflichten in 2015 spielten.

ACER ist übrigens keine ausführende Behörde. Sie ist schon ihrem Namen nach (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) nur für die Koordination zuständig. Wenn ein Verdachtsfall gefunden wird, wird dieser also an die jeweilige nationale Behörde zur Aufklärung und Sanktionierung abgegeben. Deshalb gibt es keine ACER-Bußgelder, sondern Fälle in Portugal, Spanien, Dänemark oder natürlich auch Deutschland.

In Deutschland hat es jetzt Uniper erwischt. Uniper-Händler haben Geschäfte im Oktober 2016 an der PEGAS-Handelsplattform auf eine Weise abgeschlossen, die die normale Preisbildung verhinderte. Da gibt es kein Vertun, alle Transaktionsmeldungen stehen ACER und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Verfügung. Dem Vernehmen nach war es eine Art von Notwehr gegen automatisierte Handelssysteme. Das hat die BNetzA nicht überzeugt, die 150.000 Euro Geldbuße gegen Uniper verhängt hat. Mal abwarten, ob da noch ein Gericht draufschauen darf. Übrigens: für die beteiligten Händler war das Ganze deutlich billiger, hier stehen nur 1.500 und 2.000 Euro im Raum. Ein Schnäppchen, oder?

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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