Die nachhaltige Kunststoffpolitik der EU

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Wer kennt sie nicht, die Bilder von vermüllten Stränden und an Plastikmüll verendeten Meerestieren. Über 20 kg Plastik hatte ein im April gestrandeter Wal im Bauch. Darunter Plastikgeschirr, Einkaufstüten und Wattestäbchen. Damit soll nach dem Willen der EU endlich Schluss sein. Ab 2021 soll eine neue Richtlinie greifen.

Das EU-Parlament und die Kommission haben sich geeinigt, die zehn schlimmsten Plastikmüllverursacher vom Markt zu nehmen, darunter Wattestäbchen, Besteck, Teller und Strohhalme, für die es ohnehin bereits umweltfreundliche Alternativen zu kaufen gibt.

Daneben sollen die Recycling-Ziele erhöht werden. 90 Prozent der Kunststoffflaschen sollen in den EU-Staaten bis 2029 getrennt gesammelt werden. Der Anteil an Recyclingkunststoff in Flaschen soll außerdem größer werden: verbindliche 25 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030.

Die Kunststoffhersteller sollen verstärkt in die Verantwortung genommen werden, wenn z.B. Verschmutzungen durch Kunststofffilter in Tabakerzeugnissen entstehen. Gekennzeichnet werden sollen schließlich auch die negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch weggeworfene Zigarettenstummel oder Feuchttücher.

Die EU verspricht sich durch die neue Richtlinie einiges: Sie soll bis 2030 3,4 Mio. t CO2-Emissionen und 22 Mrd. Euro Umweltschäden einsparen.

Nicht von dem Verbot betroffen sind Plastiktüten, die allerdings bereits Gegenstand einer anderen Initiative sind. Bereits im April 2015 hatte das EU-Parlament eine Richtlinie verabschiedet, die den Verbrauch von (dünnen) Plastiktüten eindämmen soll. In Deutschland sind sie seit Juli 2016 kostenpflichtig. Tatsächlich ist seitdem der Verbrauch von Plastiktüten gesunken: Ein Jahr nach der neuen Regelung wurde auf 1/3 weniger Tüten zurückgegriffen. Die kostenpflichtige Abgabe der Plastiktüte funktioniert über eine Selbstverpflichtung vieler Unternehmen, andere haben die Plastiktüte völlig aus dem Sortiment genommen und bieten Alternativen an.

Der Umweltschutz findet aber natürlich auch andernorts statt: durch eine funktionierende Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Im Mai 2017 wurde etwa das Verpackungsgesetz novelliert (wir berichteten). Mit der Gesetzesreform wurde u.a. eine Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen von 70 Prozent eingeführt und wurden erweiterte Kontrollbefugnisse der neu eingerichteten Zentralen Stelle festgelegt. Davon erhoffte man sich insbesondere, den Handel – die sogenannten „Inverkehrbringer“ – stärker in die Pflicht zu nehmen und mehr Verpackungsabfälle in das sog. Duale System einzubringen, in dem die flächendeckende Entsorgung von Verpackungsabfällen organisiert ist. Dazu kamen die Unregelmäßigkeiten, die in der Abwicklung und Kostenzuweisung zwischen den dualen Systembetreibern immer wieder zu Tage traten und denen das Gesetz begegnen sollte. Allerdings blieben trotz einiger positiver Impulse die Wirkungen der Gesetzesänderung in der Summe leider hinter den Erwartungen zurück.

Nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter, auch technisch wird hierzulande und in der Union weiter nach Lösungen gesucht. Das Idealbild einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, die werkstoffliche Wiederverwertung, scheitert häufig an den technischen oder wirtschaftlichen Realitäten. Aus diesem Grunde wird seit Jahren an kommerziell umsetzbaren Alternativen einer umweltgerechten Wiederverwertung von Kunststoffabfällen geforscht. Ein dabei in jüngerer Zeit – speziell in der chemischen Industrie – aufgekommenes Thema ist das sog. chemische Recycling. Dabei werden gemischte oder verunreinigte Kunststoffe durch chemische Verfahren zu Monomeren, Ölen oder Synthesegasen verarbeitet, welche dann wiederum Primärrohstoffe in der Produktion ersetzen können. Auch wenn Politik und Kreislaufwirtschaft dies bislang eher skeptisch sehen, zeigt die Diskussion, dass das Thema Plastikmüll immer größere Kreise zieht und gerade nicht mehr nur Umweltaktivisten interessiert.

Damit sind die Strände und Meere zwar noch sicher noch nicht vollständig von dem Plastikmüll befreit. Die EU und Deutschland gehen aber mit gutem Beispiel voran.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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