GABi 2.0 geht an den Start

(c) BBH
(c) BBH

Hinter dem pittoresken Namen „GABi Gas“ verbirgt sich etwas ausgesprochen Handfestes: das „ Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor“. Deren Reform steht an, und dabei wollen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) ein Wort mitreden. Dazu dient ihr Konzept für eine „GABi Gas 2.0“.

Die Konsultation bildet den Auftakt für die anstehende Umsetzung der europäischen Bilanzierungsregeln aus den Network Codes Gas Balancing. Die Konsultationsfrist – mit zwei Wochen recht kurz bemessen – für das MGV/FNB-Konzept endet am 31.1.2014. Das Konsultationsergebnis wird an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übersandt, die Anfang April das offizielle Festlegungsverfahren für die Änderung der GABi Gas einleiten wird. Mit der endgültigen Festlegung ist noch in diesem Jahr zu rechnen; realistischer Umsetzungszeitpunkt könnte der 1.10.2015 sein.

Fest steht bereits jetzt, dass es Änderungen geben wird. Diese ergeben sich aus zwingenden europäischen Vorgaben. Dabei soll es aber nicht bleiben.

Kernstück des Konsultationspapiers ist die Frage, ob es auch zukünftig untertägige Anreize (Within Day Obligatons – WDOs) für die Bilanzierung geben darf und soll und wenn ja, wie diese ausgestaltet werden sollen. Dass diese weiterhin notwendig sind, versuchen die MGV/FNB anhand dreier Szenarien nachzuweisen, die belegen sollen, dass bei einem extremen Parallelverhalten aller Bilanzkreisveranwortlichen ein Netzzusammenbruch drohen könnte. Der Network Code lässt WDOs nämlich nur dann zu, wenn diese aus Gründen der Systemstabilität erforderlich ist.

Das bestehende System soll im Detail geändert werden; mit erheblichen Auswirkungen für die Marktbeteiligten. Hinsichtlich des „Wie“ der WDOs schlagen die MGV/FNB anstelle der bestehenden Stundenbetrachtung eine Tagestoleranz vor. Wer diese überschreitet, soll mit einem so genannten Flexibilitätskostenbeitrag belegt werden. Der angebotenen Toleranz von 7,5 Prozent widersprechen einige Händler deutlich. Gefordert werden 25 Prozent und mehr.

Damit einher gehen Verschärfungen der Datenübermittlungspflichten für Netzbetreiber. Problematisch sind hier die Themen Häufigkeit der untertägigen Datenübermittlung (europäisch gesetzt) und die geplante Abrechnungsrelevanz der D+1-Bilanzkreisdaten der leistungsgemessenen Kunden (weitergehender Vorschlag).

Die Preise für Ausgleichsenergie werden künftig nicht mehr aus einer Betrachtung verschiedener europäischer und nationaler Marktpreise abgeleitet. Diese sollen sich direkt aus den Systempreis im jeweiligen Marktgebiet ergeben, was zu beträchtlichen Preisschwankungen führen wird.

Damit noch nicht genug. Auch die Zusammensetzung der Regelenergie-Umlage soll sich ändern, nur wurde dieses schon auf europäischer Ebene viel diskutierte Thema zunächst noch ausgeklammert. Ein „Split Pot“ könnte eine höhere  Belastung von Bilanzkreisverantwortlichen in der SLP-Kundenbelieferung zugunsten der Belieferung von Industriekunden zur Folge haben.

Die Bilanzierung nach GABi Gas wird sich ändern. Wie das neue System ausgestaltet wird, hängt maßgeblich von den Konsultationsergebnissen ab. Daher ist es sowohl für Netzbetreiber als auch für Händler wichtig, den Verfahrensfortgang zu beobachten und ihre Positionen rechtzeitig zu adressieren.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Klaus-Peter Schönrck/Christian Thole

Share
Weiterlesen

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...

11 April

Doppelschlag des VG Köln: Rechtswidrige Glasfaser-Zugangsentgelte und sofortiger Zugang zu Kabelkanalanlagen der Telekom

Mit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit: Zum einen hat es die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Glasfaser-Zugangsentgelte in Fördergebieten für rechtswidrig erklärt und zum anderen die Telekom dazu verpflichtet, sofort Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen zu gewähren....