Kommt mit der GaBi 2.0 auch der Gaseinkauf 2.0?

(c) BBH
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Am 19.12.2014 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die GaBi Gas 2.0 (Az. BK 714-020) beschlossen (wir berichteten). Die Festlegung richtet sich an Marktgebietsverantwortliche, Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber gleichermaßen. Und tatsächlich ist von der Verschärfung der Datenmeldepflichten und der täglichen Netzkontoabrechnung, die mit der GaBi Gas 2.0 kommen sollen, vor allem die Netzseite betroffen. Dennoch sollten sich auch andere Marktteilnehmer die Festlegung ganz genau anschauen.

Ganz unmittelbar trifft die GaBi Gas 2.0 Bilanzkreisverantwortliche, denn es ändern sich die wirtschaftlichen Bedingungen der Bilanzkreisnutzung und damit auch die Beschaffung und der Vertrieb.

Nun wird derjenige, der über einen eigenen Bilanzkreis einkauft, im Wesentlichen mit der Risikobewertung seiner Beschaffungsportfolien beschäftigt sein.  Als Bezieher im Subbilanzkonto dagegen könnte man meinen, man darf sich getrost zurücklehnen und einfach abwarten, ob sich der Vertragspartner meldet. Bisher sind die Risiken ja weitgehend eingepreist. Darauf vertrauen, dass sich der Vertragspartner kümmert, ist aber sicherlich nicht die beste Option.

Ab Oktober 2015 werden z.B. für RLM andere endgültige Werte in den Bilanzkreis allokiert als bisher. Waren sie bislang nur ersatzwertkorrigiert, werden künftig auch die Brennwertkorrekturen im Bilanzkreis abgerechnet. Diese endgültige Allokation ist regelmäßig Grundlage der Abrechnung im Bezugsvertrag, so dass sich die Bemessungsgröße ändert. Auch die Aufteilung der bislang einheitlichen Regelenergieumlage in eine RLM-Bilanzierungsumlage und eine SLP-Bilanzierungsumlage sollte vertraglich nachvollzogen werden.

Genau dieser Aspekt dürfte auch Vertriebsverträge auf den Prüfstand stellen, zumindest dann, wenn die Umlage separat weitergegeben wird. Das wird übrigens für RLM in Zukunft leichter. Aber Vorsicht: Bei laufenden Verträgen kann in der Regel nicht einfach einseitig eine Anpassung vorgenommen werden. Hierfür muss im Vertrag eine entsprechende Möglichkeit vorgesehen sein.

Die GaBi Gas 2.0 beeinflusst also nicht nur die Netzebene, sondern auch Beschaffung und Vertrieb. Die Zeit bis zum 1.10.2015 sollte deshalb genutzt werden, um die jeweiligen Verträge auf GaBi-Gas-2.0-Tauglichkeit abzuklopfen. Das gilt übrigens auch für Verträge, die jetzt für die Zeit ab dem 1.10.2015 abgeschlossen werden.

Ansprechpartner BBH: Dr. Olaf Däuper/Tillman Specht
Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher

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