Neue Herausforderungen für das Forderungsmanagement: Privatinsolvenz wird kürzer

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Wer eine Privatinsolvenz durchläuft, soll künftig schon nach drei Jahren von seinen Restschulden befreit sein. Darauf haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verständigt. Eine entsprechende Richtlinie soll im Sommer vorliegen. Das Bundesministerium für Justiz (BMJV) hat angekündigt, die Richtlinie nach deren endgültiger Verabschiedung so schnell wie möglich umsetzen zu wollen.

Bislang erlangt der Schuldner nach deutschem Recht die Restschuldbefreiung grundsätzlich sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. § 287 Abs. 2 InsO). Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist auch heute schon bis auf drei Jahre verkürzt werden. Dafür muss aber der Schuldner zum einen die Kosten des Insolvenzverfahrens voll tragen und zum anderen die Forderungen seiner Insolvenzgläubiger im Umfang von mindestens 35 Prozent befriedigt haben (vgl. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr.  2 InsO).

Was bedeutet diese Verkürzung für die Praxis?

Für die betroffenen Verbraucher ist dies sicherlich eine positive Nachricht. Denn weit weniger als 10 Prozent der Schuldner gelingt es aktuell, die Restschuldbefreiung nach bereits drei Jahren zu erlangen. In den allermeisten der ca. 70.000 Verbraucherinsolvenzverfahren pro Jahr gehen die Gläubiger vielmehr leer aus.

Dies, so ist zu befürchten, wird sich auch in Zukunft nicht wesentlich ändern. Bereits heute liegen die insolvenzbedingten Forderungsausfälle im zweistelligen Milliardenbereich: Geld, das den Unternehmen fehlt und unter Umständen weitere Krisen produziert.

Umso mehr rückt das professionelle Forderungsmanagement in den Fokus. Unternehmen sollten Außenstände schnell beitreiben, um so Zahlungsausfälle von vornherein gering zu halten. Dies heißt auch, zahlungsauffällige Kunden frühzeitig zu identifizieren, bevor größerer Schaden entsteht und nachhaltige Schritte zur Sicherung gerade der künftigen Forderungen eingeleitet werden. Klar festgelegte Prozesse und insbesondere deren konsequente Umsetzung sind hierfür ebenso hilfreich wie erforderlich.

Ansprechpartner: Markus Ladenburger/ Nils Langeloh/Steffen Lux

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