Jojo-Spiel in Baden-Württemberg – Kommunale Geschäftstätigkeit auf dem Weg in eine neue/alte Zukunft?

(c) BBH
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Wie viel Konkurrenz dürfen Kommunen privaten Unternehmen auf dem freien Markt machen? Die Frage ist überall umstritten. Aber kein Land tut sich so schwer, auf diese Frage eine zumindest einigermaßen stabile Antwort zu finden, wie Baden-Württemberg.

Der letzte gesetzgeberische Versuch ist noch keine zehn Jahre alt. 2005 änderte das Land Baden-Württemberg seine Gemeindeordnung (GemO) und führte eine „verschärfte Subsidiaritätsklausel“ ein, um die Geschäftstätigkeit der Kommunen auf dem freien Markt einzuschränken. Seither dürfen Kommunen bzw. deren Unternehmen  nur dann wirtschaftlich tätig werden, wenn „außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann“. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Kommune nachweisen muss, dass sie es besser kann als das private Unternehmen. So sieht es aktuell Art. 102 GemO BW vor.

Von 1999 bis 2005 hatten es die Kommunen im Südwesten leichter, wenn sie wirtschaftlich tätig werden wollten. Da reichte es nämlich aus, wenn die Kommune die Aufgabe mindestens genauso gut erfüllen konnte, wie die private Konkurrenz. Solche „einfachen Subsidiaritätsklauseln“ gibt es auch in  anderen Länder – zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Während man dort mit der „einfachen Subsidiaritätsklausel“ gute Erfahrungen gemacht hatte, erschwerte man es mit der „verschärften Subsidiaritätsklausel“ den baden-württembergischen Kommunen und deren Unternehmen, um Kundschaft zu werben.

Hinzu kommt der so genannte Örtlichkeitsgrundsatz. Dieser besagt, dass im Normalfall die Wirtschaftstätigkeit eines Kreises oder einer Kommune auf ihr jeweiliges Territorium beschränkt ist. Ausnahmen sind zwar zulässig, bedürfen jedoch einer ausdrücklichen Genehmigung.

Nun wird beides – die verschärfte Subsidiaritätsklausel sowie der  Örtlichkeitsgrundsatz – erneut in Frage gestellt, denn angesichts der Energiewende ist die aktuell gültige Regelung nicht mehr zeitgemäß.

Unter diesem Gesichtspunkt erwägt die grün-rote Regierung im „Ländle“ nun den Zustand wieder herzustellen, der bereits früher einmal galt: hass das private Unternehmen soll in Zukunft beweisen, dass es die Aufgabe besser und wirtschaftlicher als die Kommune erledigen kann.

Doch wie immer ist jede Änderung ein zweischneidiges Schwert. Während kommunale Vertretungsgremien die Aussicht, die kommunale Geschäftstätigkeit ausweiten zu können, begrüßen, laufen die Wirtschaftsverbände dagegen Sturm. Sie befürchten, dass Handwerksbetriebe und private Anbieter Aufträge an die kommunale Konkurrenz verlieren. Dies umso mehr, weil den Privaten, die nun bei der Auftragsvergabe leer ausgehen, kein Klagerecht mehr zustehen soll. Doch nicht nur die wirtschaftlichen Meinungen gehen auseinander, auch die politischen. Während die SPD herausstellt, dass auch die Stadtwerke ein riesiger Auftraggeber für private Dritte als Subunternehmer sein können, bezweifelt die CDU, dass es „Aufgabe der öffentlichen Hand sei, privatwirtschaftliche Unternehmen zu führen, weil dies zu Verzerrungen führe, zumal kommunale Unternehmen Steuer- und Haftungsvorteile hätten und zudem günstiger an Kredite kämen“.

Was die Zukunft tatsächlich bringen wird, hat die Politik zu entscheiden. Das Gesetz befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den Ministerien. Der Zeitplan sei noch offen, heißt es im Innenministerium.

Dass die grün-rote Regierung im Baden-Württemberg den Kommunen die Geschäftstätigkeit deutlich erleichtern will, ergibt sich auch aus den weiteren Möglichkeiten, die eingeführt werden sollen:

So soll es den Kommunen künftig gestattet sein, Anstalten des öffentlichen Rechts zu gründen, als flexible Rechtsform zwischen dem Zweckverband und der GmbH. Außerdem sollen sie die Möglichkeit haben, gemeinsame Dienststellen zu bilden, Personal zu verleihen und Aufgaben zu delegieren. Ob das Jojo-Spiel mit dem Art. 102 GemO BW weiter geht und ob die geplanten Änderungen durchgesetzt werden, wird die Zukunft weisen. Was die Wirtschaft verärgert, wird die Kommunen erfreuen.

Schlussendlich bleibt die Frage: Wenn’s in anderen Bundesländern funktioniert, warum dann nicht auch (wieder) im Ländle?

Ansprechpartner: Rainer Ederer

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