Mit Pauken und Trompeten: Auf ein energiereiches Jahr 2018

(c) BBH

Da ist es also: 2018. Ein neues Jahr, das ist doch mehr als nur den alten Wandkalender gegen einen neuen auszutauschen. Frische, Aufbruchsstimmung, Neuanfang – das sind Begriffe, die wir gemeinhin mit dem Jahreswechsel verbinden. Damit einher geht in der Regel eine gewisse Erwartungshaltung an das neue Jahr. Man nimmt sich vor, öfter (bzw. überhaupt mal) Sport zu treiben, auch mal etwas für sich zu machen, mehr „Quality Time“ mit der Familie zu verbringen oder weniger Anglizismen zu verwenden.

Die CDU/CSU und die SPD haben sich für das neue Jahr ebenfalls einiges vorgenommen. Nach dem Jamaika-Aus im November und dem ersten Schnuppertreffen am 13.12. letzten Jahres richten sich alle Augen auf Angela Merkel, Horst Seehofer und Martin Schulz. Werden sie die Sondierung erfolgreich abschließen und auch das Go für die anschließenden Koalitionsgespräche bekommen? Die ersten unken jedenfalls schon wieder nach Neuwahlen.

Anders als in der Bundespolitik geht es immerhin auf dem europäischen Parkett voran. Im Energieministerrat kurz vor Weihnachten nahmen die EU-Energieminister den Faden des Winterpakets 2016 wieder auf und diskutierten über den zukünftigen Energierahmen der EU. Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass verschiedene nationale Strompreiszonen nicht erforderlich sind, wenn dafür der Netzausbau entsprechend vom Fleck kommt. Durch die Öffnung der grenzüberschreitenden Stromleitungen soll schließlich der europäische Energiehandel profitieren. Die Zukunft des europäischen Energiemarktes sehen die EU-Minister mehr in einem flexiblen Marktdesign, das von Angebot und Nachfrage gesteuert wird, als in Kapazitätsmechanismen.

Beide Entwicklungen spielen der deutschen Energiepolitik in die Hände: Gegen unterschiedliche Preiszonen hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) schon länger ausgesprochen, und der Netzausbau ist eine der Herzensangelegenheiten des Hauses. Den Weg in ein flexibles Strommarktdesign schließlich hatte man bereits mit dem Strommarktgesetz Mitte 2016 beschritten (wir berichteten).

Natürlich hat man auch Klimaaspekte bedacht: Neue Kohlekraftwerke dürfen nach den Vorschlägen des Energieministerrats an Kapazitätsmärkten ab Ende 2025, Bestandsanlagen ab Ende 2030 nicht mehr teilnehmen. Stattdessen sollen die Erneuerbaren Energien europaweit eine wachsende Rolle spielen. Ziel ist nach wie vor: 27 Prozent Erneuerbare im Energiemix 2030. Nun gibt es dafür drei Zwischenschritte: 2023 sollen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels um 24 Prozent, 2023 zu 40 Prozent und 2025 zu 60 Prozent erfüllt haben.

Die Vorschläge zur „allgemeinen Ausrichtung“ wird der EU-Energierat nun zusammen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament verhandeln. Nicht wenige halten insbesondere die Klimaaspekte für zu wenig ambitioniert; hier erwartet man noch harte Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

Und irgendwann wird sich auch die neue Bundesregierung damit beschäftigen müssen – wie immer sie letztendlich aussehen mag. Schon jetzt ist jedenfalls klar, dass zu den 13.750 Normen, die aktuell im Energiebereich relevant sind, 2018 noch einige dazu kommen werden. Atmen Sie tief durch und bleiben Sie uns treu. Wir werden auch in 2018 berichten.

Herzlicher Gruß

Ihr BBH-Blog

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...