Besteuerung von Schadensersatzleistungen durch Verletzung von Markenrechten

(c) BBH

Wer ein Markenrecht besitzt, das ein anderer verletzt, hat gegen diesen einen Anspruch auf Schadensersatz. Wie ist diese Ersatzleistung zu besteuern? Dazu hat das Finanzgericht Münster unlängst ein interessantes Urteil gefällt.

Bei Schadensersatzleistungen wegen ausgefallener Einnahmen, so das Finanzgericht, ist steuerrechtlich die Einkunftsart maßgeblich, zu der die weggefallenen Einnahmen gehört hätten. Unerheblich ist, ob die Schadensersatzleistungen vom Schädiger oder einem Dritten geleistet werden.

Wenn Wort-/Bildmarken verletzt wurden, dann kommt das Finanzgericht Münster zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Schadensersatzleistungen um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung handelt. Stehen die Ersatzzahlungen in keinem Zusammenhang mit weggefallenen Einnahmen, unterliegen sie nicht der Einkommensbesteuerung.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...