BFH klärt Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

Windrad Windkraft
© BBH

Windräder können kaputt gehen oder auf andere Weise dauerhaft an Wert verlieren. Wenn das passiert, ist der Wertverlust über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Was aber, wenn der Wertverlust bei oder kurz nach der Inbetriebnahme eintritt? Was ist genau der Zeitpunkt, auf den es für die Ermittlung des Wertverlusts ankommt? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) sich jetzt geäußert (Urt. v. 22.9.2016, Az. IV R 1/14).

Wer ein Wirtschaftsgut anschafft, kann es abschreiben, sobald er die zumindest wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber innehat. Regelmäßig ist das der Zeitpunkt, zu dem Besitz, Nutzung und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf ihn übergehen. Handelt es sich um eine technische Anlage, die vom Erwerber erst nach einem erfolgreichen Probelauf abgenommen wird, gilt der Zeitpunkt der fehlerfreien Abnahme als Anschaffungszeitpunkt. In derartigen Fällen kommt es entscheidend darauf an, ab wann der Erwerber die Anlage in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko betreiben kann.

Auf der Basis dieser grundsätzlichen Ausführungen kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass eine Windkraftanlage erst dann als angeschafft gilt, wenn sie technisch abgenommen ist. Es spielt keine Rolle, ob der Erwerber den vollen Kaufpreis bereits im Voraus gezahlt hat. Unerheblich ist auch, ob er bereits während des Probebetriebs von dem Versorgungsunternehmen Einspeisevergütungen erhalten hat und er die Anlage bereits vor ihrer endgültigen Abnahme nutzen konnte.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Ansprechpartner EEG: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht

Share
Weiterlesen

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...

11 April

Doppelschlag des VG Köln: Rechtswidrige Glasfaser-Zugangsentgelte und sofortiger Zugang zu Kabelkanalanlagen der Telekom

Mit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit: Zum einen hat es die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Glasfaser-Zugangsentgelte in Fördergebieten für rechtswidrig erklärt und zum anderen die Telekom dazu verpflichtet, sofort Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen zu gewähren....