E-Mobilität: über Qualität zu Quantität

(c) BBH

Auch wenn die Elektromobilität durch die Diskussion über Dieselfahrverbote und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) (wir berichteten) noch einmal einen kräftigen Auftrieb erfahren hat, muss die Elektrifizierung des Straßenverkehrs in einem größeren Rahmen gesehen werden. In dem Paradigmenwechsel, der mit der sog. Mobilitätswende verbunden ist, wird es nicht nur darum gehen, diesel- und benzinbetriebene Fahrzeuge durch E-Pendants zu ersetzen, sondern eine veränderte Beförderungskultur zu etablieren. Mindestens ebenso wichtig wie das (mittlerweile überholte) Ziel, bis 2020 in Deutschland 1 Mio. Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, sind deshalb weitere Schauplätze.

Die unterschiedlichen Player

Die Elektromobilität wird auch deshalb in den nächsten Jahrzehnten gravierend an Bedeutung gewinnen, weil neue Angebote auf dem Markt zur Verfügung stehen, die die Notwendigkeit (und Sinnhaftigkeit), ein eigenes Fahrzeug zu besitzen, zumindest in Frage stellen. Stichwort: Sharing-Konzepte. Die schrittweise Umstellung der Fahrflotte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf E-Fahrzeuge kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie zeigt gleichzeitig, dass Kommunen als aktive Gestalter der Mobilitätswende auftreten müssen. Schließlich sind Kommunen nicht nur regelmäßig gefordert, Maßnahmen zu einer Reduzierung von Lärm, CO2 und Luftverschmutzung durch Stickoxide und Feinstaub zu ergreifen, ihre Aufgabe ist auch, die Attraktivität der Städte darüber hinaus zu steigern.

Aus Netzbetreibersicht sind vor allem die vielen Fragen im Zusammenhang mit dem Roll-Out der notwendigen Infrastruktur relevant. Obwohl sich Gesetzgeber und EU inzwischen klar gegen eine Verortung der Marktrolle des Ladeinfrastrukturbetreibers beim Netzbetreiber (bzw. im regulierten Bereich) ausgesprochen haben, bleibt die Frage, ob sich wirklich ein funktionierender Wettbewerbsmarkt entwickeln wird bzw. wer öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen bezahlen und betreiben soll. Hemmnisse, etwa im Rechtsrahmen (Steuer- und Eichrecht) oder in der Umsetzung (Ansprüche gegen Vermieter oder Miteigentümer; wie lädt der „Laternenparker“?) müssen diskutiert und – bestenfalls – beseitigt werden. Aus regulatorischer Sicht ist wichtig, dass ein volkswirtschaftlich unwirtschaftlicher Netzausbau vermieden und ein gesteuertes Laden den Umstieg auf fluktuierende Erneuerbare Energien beschleunigt wird (bspw. Lastmanagement, Ausnutzung von Flexibilitäten unter Beachtung von Marktsignalen und Anforderungen des Netzbetreibers).

Von der Unternehmensseite aus betrachtet bietet die Elektromobilität die Möglichkeit, in neue Geschäftsmodelle einzusteigen. Eine Vielzahl von (zum Teil neuen) Unternehmen versucht bereits, Teil der Wertschöpfung zu werden. Für Verkehrsbetriebe, Energieversorger und Versorgungsnetzbetreiber gilt es dabei, die Wechselwirkungen zu bestehenden Aktivitäten zu bewältigen und sich sinnvoll in diesem Umfeld zu positionieren.

Wie geht´s nun weiter?

Ein Paradigmenwechsel kann nicht über Nacht passieren – und das ist auch gut so. Die unterschiedlichen Stakeholder sollten darüber nachdenken, welche Chancen ihnen ein neues Marktumfeld bieten könnte, welche Herausforderungen möglicherweise auf sie zukommen und wo Interessenskonflikte bestehen könnten. Eine Studie hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, genau diese Fragestellungen in einer Gesamtschau zu analysieren und mögliche Entwicklungs- bzw. Lösungswege aufzuzeigen. Kommunen, Energieversorger, Netzbetreiber und Verkehrsbetriebe sind herzlich dazu eingeladen, sich durch die Teilnahme an einer Umfrage aktiv an der Entstehung der Studie zu beteiligen: hier entlang.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Dr. Roman Ringwald
Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher/Matthias Puffe

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...