Geschäftsführende Holding darf Vorsteuer abziehen

(c) BBH
(c) BBH

Eine Holding, die ihre Tochtergesellschaften tatsächlich führt, darf bei den dafür empfangenen Vergütungen die Vorsteuer abziehen. Tochtergesellschaften zu verwalten, ist als wirtschaftliche Tätigkeit zu beurteilen. Das geht aus einem neueren Urteil (Az. XI R 38/12) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

Ob es sich um administrative, finanzielle, kaufmännische oder auch technische Tätigkeiten handelt, ist dabei egal. Sogar die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis für das Tochterunternehmen oder auf Leistungen, die im Zusammenhang mit den Beteiligungen entstehen, sind aus dieser Perspektive als Vorsteuer abzugsfähig.

Wenn gleichzeitig die Tochtergesellschaft wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell in die Holding eingegliedert ist, kann ein Organschaftsverhältnis vorliegen. Auch eine GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang als Kapitalgesellschaft zu behandeln und umsatzsteuerrechtlich in den Organkreis einzubeziehen.

Wird die Holdinggesellschaft nur bei einem Teil ihrer Beteiligungsgesellschaften geschäftsleitend tätig, muss sie ihre allgemeinen Kosten in punkto Vorsteuerbeträge in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Beträge aufteilen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Kathrin Hoffmann

Share
Weiterlesen

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...

11 April

Doppelschlag des VG Köln: Rechtswidrige Glasfaser-Zugangsentgelte und sofortiger Zugang zu Kabelkanalanlagen der Telekom

Mit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit: Zum einen hat es die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Glasfaser-Zugangsentgelte in Fördergebieten für rechtswidrig erklärt und zum anderen die Telekom dazu verpflichtet, sofort Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen zu gewähren....