Jedes Jahr eine neue Taxonomie – die E-Bilanz kommt ins Rollen!

(c) BBH
(c) BBH

Die meisten Unternehmen werden die Steuerdaten erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 als E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln. Dabei ist ein amtlich vorgeschriebenes inhaltliches Gliederungs­schema zu verwenden, die sogenannte Taxonomie.

Das klingt praktisch, ist aber nur im ersten Schritt einfach. Neben einer Grundversion gibt es auch Branchen- und Spezialtaxonomien. Diese Taxonomien elektronisch mit Daten zu befüllen, ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Juni jeden Jahres neue Datenschemata veröffentlicht. Wenn es darum geht, die unternehmensindividuellen Steuerdaten zu den Änderungen im Datenschema zuzuordnen, beginnt die mit der Anpassung dieser Datenlinks für das steuerpflichtige Unternehmen verbundene Arbeit jedes Jahr von vorn.

Für das Wirtschaftsjahr 2013 sind die Datenschemata der Taxonomien 5.1 bzw. 5.2 zulässig. Aus technischen Gründen kann zurzeit allerdings nur die Taxonomie 5.1 verwendet werden! Gut, dass die Finanzverwaltung da am 13.4.2014 bereits die Taxonomie 5.3 veröffentlicht hat, wobei diese verbindlich erstmals für die Übermittlung der Daten des Wirtschaftsjahres 2015 vorgesehen ist. Der Finanzverwaltung bleibt damit noch hinreichend Zeit, für die elektronische Übermittlungsmöglichkeit zu sorgen.

Durch die Überarbeitung der Taxonomien sollen Fehler beseitigt und Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Daher sollten immer die aktuellsten Taxonomien verwendet werden, vorausgesetzt dies ist auch technisch möglich. Bekannte Fehler veröffentlicht die Finanzverwaltung in einer Übersicht unter www.esteuer.de – dort Gliederungspunkt 2.1.2 „Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach § 5b EStG an die Finanzverwaltung (E-Bilanz)“ – „weitere Informationen“.

Natürlich soll die Überarbeitung die Taxonomien auch benutzer­freundlicher machen. Bei der Taxonomie 5.3 zeigt sich das vor allem daran, dass man diese auch nutzen kann, um den handelsrechtlichen Jahresabschluss im elektronischen Bundes­anzeiger zu veröffentlichen. Neu ist außerdem, dass

  • Personengesellschaften die Kapitalkontenentwicklung ihrer Gesellschafter besser darstellen können und
  • steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art die Möglichkeit haben, die Daten für jeden partiell steuerpflichtigen Teilbereich (Betrieb gewerblicher Art) gesondert zu übermitteln. Da die Betroffenen ihre Steuerdaten erstmals für das Wirtschaftsjahr 2015 in E-Bilanz-Form übermitteln müssen, kommt die Anpassung voraussichtlich noch rechtzeitig.

Die E-Bilanz kommt ins Rollen – in einigen Jahren wird sie das Steuerveranlagungsverfahren für alle Beteiligten erheblich erleichtern.

Ansprechpartner: Meike Weichel

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...