Psychotherapeutische Leistungen einer Privatklinik können steuerfrei sein

(c) BBH
(c) BBH

Psychotherapien in Privatkliniken können umsatzsteuerfrei sein, auch wenn das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) dies eigentlich nur für öffentliche oder nach § 108 SGB V zugelassene Kliniken vorsieht. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster am 18.3.2014 entschieden (Az. 15 K 4236/11 U). Hintergrund ist, dass die vom deutschen Gesetzgeber in § 4 Nr. 14 lit. b) UStG aufgestellten Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nicht mit dem Europarecht (Art. 132 Abs. 1 lit. b) MwStSystRL) vereinbar sind. Die gesetzliche Regelung ist nicht richtlinienkonform. Daher könne sich ein Unternehmer für die Steuerbefreiung der entsprechenden Umsätze unmittelbar auf die EU-Mehrwertsteuerrichtllinie (MwStSystRL) berufen.

Hintergrund der Entscheidung: Eine GmbH betrieb eine Klinik für Psychotherapie und war weder in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen, noch hatte sie mit den Landesverbänden der Krankenkassen einen Versorgungsvertrag  abgeschlossen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass nach § 4 Nr. 14 lit. b) UStG entsprechende psychotherapeutische Leistungen nur dann steuerfrei seien, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder von gem. § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern erbracht würden. Dieses war allerdings nicht der Fall.

Betreiber von Kliniken können sich somit unmittelbar auf die Mehrwertsteuerrichtlinie berufen und somit psychotherapeutische Leistungen steuerfrei erbringen. Das Finanzgericht hat aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Ansprechpartner:

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...