Rückabwicklung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

(c) BBH

Manchmal gehen Transaktionen schief. Ein Anteilspaket soll verkauft werden, aber bevor der Deal über die Bühne gegangen ist, kommt etwas dazwischen, und das ganze Geschäft muss rückabgewickelt werden. Wie sieht das für den Verkäufer steuerlich aus? Kann für ihn daraus ein Gewinn entstehen, der zu versteuern wäre?

Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst eine Entscheidung (Urt. v. 6.12.2016, Az. IX R 49/15) gefällt. Danach wirkt, wenn ein noch nicht beiderseits vollständig erfüllter Kaufvertrag über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft rückabgewickelt wird, dies auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück. Dies bedeutet zugleich, dass die Rückabwicklung aus der Sicht des ursprünglichen Veräußerers nicht als erneute Anschaffung zu behandeln ist; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor. Hat sich aus diesem Veräußerungsgeschäft ein Gewinn ergeben, entfällt dieser rückwirkend.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...