Uckermarkleitung: Alle Vögel fliegen hoch

(c) BBH
(c) BBH

Hochspannungsleitungen sind unbeliebt. Riesige Masten, Schneisen durch Feld und Wald – kein Wunder, dass betroffene Bürger es lieber sähen, wenn die Leitungen unter der Erde verliefen. Doch Erdkabel sind sechs bis acht mal teurer als Freileitungen. Und wenn die Energiewende gelingen soll, dann müssen die Netzausbauprobleme irgendwie gelöst werden.

Der Konflikt um die Frage, wie Elektrizität transportiert werden soll, beschäftigt in diesem Kontext nun immer öfter die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun in einer viel beachteten Entscheidung vom 21.1.2016 (BVerwG 4 A 5.14) die sogenannte Uckermarkleitung vorläufig untersagt. Diese 380-kV-Freileitung über 115 Kilometer sah ein Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg vom 17.07.2014 vor. Die Uckermarkleitung sollte das Vogelschutzgebiet Randow-Welse-Bruch durchqueren, zwischen zwei Teilräumen eines weiteren Vogelschutzgebietes durchführen und sodann mitten durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin nördlich von Berlin laufen. Auch in diesem Biosphärenreservat liegen ein Vogelschutzgebiet und ein FFH-Gebiet.

Bemerkenswerterweise hat das BVerwG befunden, dass die Auslegung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fehlerhaft bekannt gemacht wurde, diesen Fehler jedoch für unerheblich erklärt, weil die angegriffene Entscheidung auch ohne ihn nicht anders ausgefallen wäre. Die jüngere Rechtsprechung des EuGH war vielfach auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur so verstanden worden, dass solche formellen Fehler nun nicht mehr schlechthin unerheblich für das Ergebnis sein sollen. Hier hat das BVerwG klargestellt, dass auch in Zukunft auswirkungslose Form- und Verfahrensfehler ohne Bedeutung für den Ausgang eines Prozesses bleiben können.

Alles andere als unerheblich sollen jedoch die Auswirkungen der geplanten Freileitung auf die Mortalitätsrisiken für die betroffenen Vögel ausfallen. Für Vögel bedeuten Freileitungen nämlich ein nicht unerhebliches Todesrisiko. So unterstreichen Naturschutzverbände immer wieder die Gefährlichkeit von Freileitungen u. a. für den Storch. In diesem Punkt sah das BVerwG einen relevanten Fehler in den Annahmen der Planfeststellungsbehörde. Diese hatte die Erhöhung des Mortalitätsrisikos nämlich nicht artspezifisch untersucht. Für das BVerwG ist Vogel aber nicht gleich Vogel, wie der hinzugezogene Vogelexperte im Prozess unterstrich. Außerdem hatte die Planfeststellungsbehörde den Rückbau der bestehenden 220 kV-Freileitung zu Unrecht als schadensmindernde Maßnahme in ihre Betrachtung einbezogen und zudem eine Bagatellgrenze angenommen, die das Bundesverwaltungsgericht gleichfalls verworfen hat.

Doch trotz dieses Sieges der klagenden Naturschutzvereinigung Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und zwei betroffenen Eigentümern spricht viel dafür, dass am Ende doch eine 380-KV-Freileitung errichtet wird und der bedeutende zusätzliche Aufwand der Erdverkabelung vom Netzbetreiber nicht finanziert werden muss. Denn das BVerwG wies darauf hin, dass die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten. Es bleibt also abzuwarten, wie dieses Verfahren verläuft, und zu welchem Ergebnis es führt. Festzuhalten bleibt in jedem Fall, dass sich der Leitungsausbau durch die Planungsmängel zumindest deutlich verzögern wird.

Ansprechpartner: Stefan Missling

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...