PFC: die geheimnisvolle Gefahr im Untergrund

PFC: diese drei unschuldigen Buchstaben sorgen derzeit in einigen Kommunen und Landkreisen für eine Menge Unruhe. Dahinter verbirgt sich die Abkürzung für „per- und polyfluorierte Chemikalien“, eine Gruppe ausschließlich synthetisch herstellbarer Stoffe, die in der Industrie und Landwirtschaft in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt wird. Ihre wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften machen die Chemikalie vor allem für die Textil-, die Lebensmittel- und Verpackungsindustrie interessant. PFC finden sich darüber hinaus z.B. auch in verschiedenen Baustoffen und Schmiermitteln, in Löschschäumen der Feuerwehr oder auch in Pestiziden.

PFC als „Alleskönner“ – das klingt nach Zukunftsmarkt, wären nicht zwischenzeitlich erhebliche Bedenken im Umgang mit der weitgehend unerforschten Chemikalie aufgetreten. Denn PFC bergen nachweisbar erhebliche Risiken für die Gesundheit des Menschen. Die Chemikalien können das Erbgut schädigen und wirken nach bisherigem Kenntnisstand auch krebserregend. Der menschliche Organismus kann PFC nämlich über die Nahrung oder über kontaminiertes Trinkwasser aufnehmen; auch eine Aufnahme in den Organismus über die Atemwege ist nachgewiesen. Im Menschen binden sich die PFC an Proteine in Blut, Leber und Niere. Während der Stillzeit und Schwangerschaft können PFC von der Mutter zum Kind weitergegeben werden. Dies sind nur die Erkenntnisse, die bereits vorliegen. Es gibt aber bisher keine abschließenden toxikologischen Befunde und keine belastbaren Grenzwerte für gefährdende Kontaminationsmengen, weshalb PFC als weitgehend unerforschter Stoff anzusehen ist.

Das Umweltbundesamt stuft die Chemikalie mittlerweile als „besorgniserregend“ ein. Auch auf EU-Ebene ist man alarmiert. So wurden bereits Vertreter aus der PFC-Stoffgruppe als „besonders besorgniserregend“ bestätigt und zur Aufnahme in die sog. REACH-Verordnung (VO (EG) 1907/2006) vorgeschlagen bzw. teilweise bereits aufgenommen. Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, die gefährlich und besorgniserregend für den Menschen bzw. die Umwelt sind. Als EU-Verordnung gilt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Deutschland plant außerdem, den Markt für PFC zu regulieren und ihren Einsatz zu beschränken. Nachdem man über Jahre die Chemikalie offenkundig unterschätzt hat, laufen nun sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Programme zur weiteren Erforschung der PFC an.

Hintergrund dieser Aktivitäten ist zweifellos eine Reihe von festgestellten PFC-Kontaminationen in Grund- und Trinkwasserbeständen sowie auf landwirtschaftlichen Anbauflächen. PFC konnten auch bereits in vielen in kontaminierten Böden erzeugten Nahrungsmitteln nachgewiesen werden. Großflächige PFC-Belastungen wurden bisher schwerpunktmäßig in Süddeutschland (Bayern und Baden-Württemberg) festgestellt – auch im Raum Düsseldorf gab es bereits erste nachgewiesene Belastungen. Dass bisher keine weiteren großflächigen Kontaminationen festgestellt wurden, dürfte daran liegen, dass bisher noch keine bundesweite und strikte Beprobung stattgefunden hat. Darüber hinaus liegt die Vermutung nahe, dass bisher keine verlässlichen toxikologischen Einschätzungen möglich war und auch der genaue Ursachenzusammenhang zu den bisher bekannten Kontaminationen nicht abschließend geklärt ist.

Auch die Gerichte haben sich nun bereits mit dem Thema PFC beschäftigt. In den USA, wo man auf dieses Thema schon vor einiger Zeit aufmerksam wurde, läuft beispielsweise ein über 300 Millionen Dollar schwerer Rechtsstreit des Landes Minnesota gegen einen PFC-Hersteller. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte bereits über eine Klage zu entscheiden, mit der ein Grundstückseigner Schadensersatz für eine Kontamination seines Grundstücks mit der Chemikalie forderte. Erst jüngst hatte das Vewaltungsgericht (VG) Karlsruhe einen Eilantrag eines Baden-Badener Düngemittel- und Kompostwerks gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt,  der von dem Land forderte, Äußerungen zur Beprobung von Papierfasern im Zusammenhang mit PFC-verunreinigten Anbauflächen zu unterlassen. In Anbetracht der zu erwartenden Breitenwirkung dürften diese Verfahren lediglich erste Vorläufer in der juristischen Aufarbeitung des Themas PFC sein.

Die Liste der potenziell Betroffenen reicht von Kommunen und kommunalen Feuerwehren, Kreisen und Ländern über Eigentümer und Nutzer PFC-kontaminierter Flächen sowie über Betriebe der Wassergewinnung und -aufbereitung bis zu PFC-verarbeitenden und PFC-nutzenden Industrien und ggf. PFC-geschädigten Privatpersonen.

In jedem Fall ist ein zielgerichtetes Management der Problematik erforderlich. Zu klären sind neben Haftungsfragen und einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen (z.B. Umweltschutzrecht, Wasserrecht, Abwasserrecht, Lebensmittelrecht usw.) auch, wie mit kontaminierten Flächen und/oder Gewässern und Lebensmitteln umzugehen ist. Ebenso ist bei Feststellung PFC-kontaminierter Flächen eine strukturierte, rechtlich abgesicherte und lösungsorientierte Aufklärungsarbeit erforderlich – dies gilt sowohl für betroffene Betriebe und Industrien, als auch für Kommunen und Länder.

Ansprechpartner Haftungsrecht: Oliver K. Eifertinger
Ansprechpartner Abwasser-/Wasserrecht: Daniel Schiebold/Beate Kramer

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