Wasserkonzessionen: Wenn die Kommune nicht so darf, wie sie will

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Grundsätzlich obliegt den Kommunen die Aufgabe, die Wasserversorgung im eigenen Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Diese Aufgabe erfüllen sie oftmals durch kommunale Wasserversorgungsunternehmen in bewährter sowie verlässlicher Art und Weise. Wunsch vieler Kommunen ist es, diese Zusammenarbeit, welche ihnen regelmäßig einen direkten Einfluss auf das operative Geschäft gewährt, dauerhaft fortzusetzen.

Doch reißt jetzt die aktuellste Rechtsprechung (Urt. v. 21.3.2018, Az. VI – 2 U (Kart) 6/16)  des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur Vergabe von Wasserkonzessionen die Frage an, ob der Vertragsschluss mit einem Wunschpartner ohne Durchführung eines Konzessionierungsverfahrens möglich sein kann. Einige Landeskartellbehörden prüfen zudem im Zuge der gesetzlichen Anmeldepflicht von Wasserkonzessionsverträgen (§ 31a GWB) inzwischen die Inhalte neu abgeschlossener Verträge wie auch deren Zustandekommen – und fordern nicht selten nach Vertragsschluss noch Anpassungen.

Sollte ein wettbewerbliches Verfahren notwendig sein, hat das aktuelle Wasserversorgungsunternehmen naturgemäß eine sehr gute Ausgangsposition, sich im Wettbewerb durchzusetzen. Dafür muss aber das Wasserversorgungsunternehmen seine eigenen Prozesse und Strukturen überprüfen, um daraus ein zukunfts- und somit wettbewerbsfähiges Angebot abzuleiten. Auf der anderen Seite soll der Kommune als „Herrin des Verfahrens“ ein weiter Spielraum bei der Aufstellung der Kriterien zur Auswahl des neuen Wasserversorgungsunternehmens zustehen.

In NRW informiert die Landeskartellbehörde aktiv darüber, wie sie die aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wasserkonzessionen beurteilt. Sie hat sich zum Verfahren, dem Abschluss und der Freistellung von Wasserkonzessionsverträgen in einem „Fragen- und Antwortkatalog“ – der in Kürze aktualisiert werden soll – positioniert und geht darin bereits heute grundsätzlich von einer Pflicht zur Ausschreibung von Wasserkonzessionsverträgen aus.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne für einen individuellen Austausch zur Verfügung.

Ansprechpartner Wasser: Daniel Schiebold/Beate Kramer
Ansprechpartner Konzessionen: Matthias Pöhl/Nicolaus Münch

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