Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsprobleme im Submetering-Markt 

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Das Bundeskartellamt kann einen bestimmten Wirtschaftszweig untersuchen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. Eine solche Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt (BKartA) zuletzt im Wirtschaftszweig Submetering durchgeführt. Dabei geht es um die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler.

Anlass für die im Juli 2015 eingeleitete Sektoruntersuchung war, dass Vermieter und ihre Interessenvertreter über steigende Preise von Zählerableserdiensten klagten, ebenso wie Mieterverbände über steigende Nebenkosten. Denn betroffen sind vor allem Mieter, auf die die Kosten der Verbrauchserfassung (Ausstattung mit Zählern, Ablesung, Abrechnung) in der Regel umgelegt werden. Submetering-Leistungen sind damit im Grunde Verträge zu Lasten Dritter, denn der Auftraggeber ist nicht identisch mit dem tatsächlich wirtschaftlich Belasteten. Diese Struktur ist für Preismissbräuche anfällig.

Befragt wurden im Rahmen der Sektoruntersuchung insbesondere Anbieter und Nachfrager von Submetering-Leistungen. Gegenstand der Analyse waren die Marktstruktur sowie die Preise und Erlöse für Submetering-Dienstleistungen. Die Sektoruntersuchung sollte Aufschluss über die aktuelle Marktsituation und die Wettbewerbsintensität bei Submetering geben sowie etwaige Wettbewerbsprobleme aufdecken.

Am 4.5.2017 hat das BKartA nunmehr einen Abschlussbericht vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Anbieterseite hoch konzentriert ist: So hatten die beiden Marktführer Techem und ista im Jahre 2014 zusammen einen Marktanteil von über 50 Prozent – gefolgt von einer Gruppe mittlerer Wettbewerber mit Umsatzanteilen zwischen 5 bis 10 Prozent. Das BKartA geht deshalb von einem wettbewerbslosen Oligopol aus, dem zumindest die Marktführer angehören, möglicherweise aber auch weitere der fünf größten Anbieter. Den Erkenntnissen der Sektoruntersuchung zufolge herrsche zwischen den Marktführern weder ein hinreichender Binnen- noch Außenwettbewerb. Der hohe Konzentrationsgrad, die hohe Stabilität der Nachfrage und das Dreiecksvertragsverhältnis (Anbieter, Auftraggeber, Nutzer) würden eine stillschweigende Koordinierung begünstigen. Zudem bestehe eine weitreichende Transparenz im Hinblick auf regelmäßige Preiserhöhungen. Darüber hinaus gäbe es eine Vielzahl von Marktzutrittsschranken, die es den (bestehenden oder potentiellen) Oligopolaußenseitern erschweren, Wettbewerbsdruck auf die Oligopolmitglieder auszuüben.

Das BKartA hat darüber hinaus eine Reihe von Strukturmerkmalen als auch bestimmten Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter identifiziert, die dem Kunden einen Anbieterwechsel erschweren. Hierzu gehörten laut BKartA die langen tatsächlichen Vertragslaufzeiten, die fehlende Interoperabilität von Zählersystemen, die geringe Preissensibiliät der Auftraggeber (Hauseigentümer und Vermieter) und schließlich eine geringe Nachvollziehbarkeit der Kosten des Submetering für die Nutzer (Mieter).

Hervorzuheben ist, dass sich das BKartA in seinem Abschlussbericht vorbehalten hat, marktabschottende Verhaltensweisen der Anbieter genauer zu prüfen. Missbrauchsverfahren im Nachgang zu der Sektoruntersuchung sind deshalb nicht ausgeschlossen. Nach den Aussagen des BKartA könnten dabei insbesondere die Ermittlungsergebnisse der Sektoruntersuchung helfen, wenn es um  Lieferverweigerungen bei Zubehör und Ersatzteilen oder den Einsatz proprietärer Software zur Fernauslesung über Funk geht. Das BKartA machte auch deutlich, dass Fusionen unter Beteiligung eines der beiden Marktführer zukünftig genau geprüft werden. Schließlich hat das BKartA Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen wie die Förderung der Interoperabilität von Zählern, eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler, verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten formuliert. Die beiden zuletzt genannten Maßnahmen werden für die Immobilienunternehmer neue Herausforderungen mit sich bringen. Nach den Erwartungen des BKartA dürften sie jedoch wettbewerbsfördernde Impulse setzen und sich auf die insgesamt verhältnismäßig hohen Margen und Erlöse der Submetering-Unternehmen entsprechend auswirken.

Ansprechpartner: Ulf Jacobshagen/Dr. Christian Jung/Dr. Holger Hoch/Anna Lesinska-Adamson

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