Kraftwerksbetreiber, aufgepasst: Kartell bei regenerativen Wärmetauschern aufgedeckt

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Das Bundeskartellamt (BKArtA) hat am 4.7.2014 ein weiteres Kartell in der Energiebranche aufgedeckt und mit einem Bußgeld in Höhe von 1,89 Mio. Euro geahndet. Deutschlands führende Anbieter von regenerativen Wärmetauschern werden beschuldigt, sich wettbewerbswidrig abgesprochen zu haben: Alstom Power Energy Recovery GmbH und Balke-Dürr GmbH. Regenerative Wärmetauscher (Luftvorwärmer und Gasvorwärmer) werden unter anderem in Kraftwerken verwendet und erhöhen deren Wirkungsgrad, indem sie z.B. die Abhitze des Rauchgases zum Vorwärmen der Verbrennungsluft nutzen.

Die Ermittlungen des BKartA deckten auf, dass mindestens zwischen Dezember 2003 und März 2012 die Alstom Power Energy Recovery GmbH und die Balke-Dürr GmbH sich bei den Serviceaufträgen koordinierten, um sicherzustellen, dass jeweils das Unternehmen den Auftrag bekam, das ursprünglich den Wärmetauscher im betroffenen Kraftwerk eingebaut hatte. Dazu informierte sich das jeweils andere Unternehmen beim Erstausrüster über dessen Angebot, um dann gegenüber dem Kraftwerksbetreibern ein überhöhtes Schutzangebot abzugeben.

Da möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen sind, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Das Bußgeld verhängte das BKartA allein gegen die Alstom Power Energy Recovery GmbH, wobei es berücksichtigte, dass diese voll mit dem BKartA kooperierte. Gegenüber der Balke-Dürr GmbH wurde dagegen keine Strafe ausgesprochen. Diese hatte nämlich mit einem Kronzeugenantrag das Verfahren erst ins Rollen gebracht und profitiert daher von der Bonusregelung des BKartA. Noch ist die Entscheidung des BKartA nicht rechtskräftig.

Kraftwerksbetreiber sollten nun zeitnah überprüfen, ob sie vom Kartell betroffen sind, denn sie könnten jahrelang zu viel gezahlt haben. Auch wenn Rückforderungen schwierig bleiben, ist die Position der Betroffenen oftmals besser als gedacht, und sie sollten sich über ihre Rechte informieren. Über den kartellrechtlichen Schadensersatz hatten wir in Vergangenheit bereits beim Schienenkartell und dem Hochspannungs-Energiekabelkartell berichtet. Über die Rechtslage bei der Akteneinsicht von Kartellgeschädigten ebenso (wir berichteten).

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Stefan Wollschläger

 

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