Fernwärmepreise: Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren ein

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Fernwärmepreise stehen zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit. In 2011 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in insgesamt vier Urteilen (wir berichteten) mit Preisanpassungsklauseln beschäftigt. Dies führte in der Vergangenheit schon zu der einen oder anderen Frage von Kunden gegenüber ihren Wärmelieferanten.

Aber auch die Kartellbehörden bleiben nicht untätig. 2012 wurde der Abschlussbericht der Sektorenuntersuchung Fernwärme veröffentlicht. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Ergebnisse (wir berichteten) zum Anlass genommen, die Wärmepreise von Fernwärmeversorgungsunternehmen weiter zu untersuchen. Insgesamt sieben Fernwärmeversorger mit ca. 30 Netzen stehen im Verdacht, missbräuchlich Preise erhoben zu haben. Das BKartA geht dem Verdacht nunmehr nach. Die entsprechenden Unternehmen wurden zur Abgabe von weiteren Daten aufgefordert.

Ob es bei dieser Gruppe von Unternehmen bleibt, ist abzuwarten. Einige Landeskartellbehörden haben bereits eigene Sektorenuntersuchungen durchgeführt, so dass mit weiteren Verfahren gegen Fernwärmeversorger gerechnet werden kann. Denn grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für derartige Missbrauchsverfahren bei den Landeskartellbehörden. Das BKartA ist eigentlich nur zuständig, wenn sich das Fernwärmeversorgungsnetz über eine Landesgrenze erstreckt oder ein Fernwärmeversorger in mehreren Bundesländern tätig ist. In den nun eingeleiteten Verfahren ist daher anzunehmen, dass die zuständigen Landeskartellbehörden die Verfahren vorausschauend an das Amt abgegeben haben.

Die Auseinandersetzung mit den Auffassungen des BKartA wird aber nicht nur mit rechtlichen Argumenten geführt werden. Es wird im Wesentlichen darum gehen, zu zeigen, dass die Kostenbasis für die Preise sachgerecht ermittelt wurde. Wenn das gelingt, wäre nicht nur der Anfangsverdacht der Behörde zerstreut. Mit einer sachgerechten Kalkulation der Kosten des Bereichs Fernwärme lässt sich auch gegenüber Kunden argumentieren, die gegen die Höhe der Fernwärmepreise Widerspruch einlegen.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, die Kalkulation für die Preise in Wärmelieferverträgen regelmäßig zu kontrollieren.

Ansprechpartner BBH: Stefan Wollschläger/Dr. Tigran Heymann

Ansprechpartner BBHC: Peter Bergmann/Marcel Malcher

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