Statt Schwarzgeld nun Schwarzverpackungen?

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Lebensmittel, Bekleidung, Möbel, Kosmetik, Drogerieartikel, Sportartikel, Spielzeug, Elektronik – fast alles, was wir jeden Tag kaufen, ist verpackt. Das, worin es verpackt ist, brauchen wir nach dem Kauf nicht mehr – wir werfen es weg. Beim Verursachen von Verpackungsmüll sind wir Deutschen Europameister (was wir beim Fußball bestenfalls erst in drei Jahren wieder von uns behaupten können…). Was passiert mit all dem Abfall? Er muss, so will es das Gesetz, recycled werden. Dazu gibt es die sog. Dualen Systeme, an denen sich nach dem Willen des Gesetzgebers jeder Hersteller und Händler, der Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, beteiligen muss (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VerpackV).

Es gibt zehn Betreiber von Dualen Systemen, und mit mindestens einem davon muss man als ein solcher Hersteller oder Händler zusammenarbeiten. Manchmal läuft aber nicht alles so rund, wie es sich der Gesetzgeber wünscht. Beim Verpackungsmüll ist das heute ein offenes Geheimnis. Dreh- und Angelpunkt der öffentlichen Diskussion sind unzutreffende Meldungen weniger, unredlich arbeitender Betreiber von dualen Systemen, die massive Mehrkosten zulasten aller übrigen Systembetreiber verursachen. Die Rede ist von 60 Millionen Euro allein im Jahr 2016 (wir berichteten). Sieben der zehn Dualen Systembetreiber haben gerade die Verträge gekündigt, die den Mengen- und Kostenausgleich untereinander regelten. Sie wollen ein gesondertes System aufbauen und so das Verschwinden von Mengen beziehungsweise das Belasten mit Marktanteilen, die sie nicht haben, verhindern. Vier der sieben „Kündiger“ haben auch schon einen Vertrag unterzeichnet, der die heutigen Regelungslücken ausschließen soll.

Kurzer Szenenwechsel: Ein Mann kommt in eine Bank und bringt einen Koffer voller Bargeld mit. Er möchte ein Konto eröffnen und das Geld direkt einzahlen. Die Bank freut sich, schließlich sind betuchte Kunden wichtig. Aber sie wird auch vorsichtig sein und ihren Kunden vor Beginn der Geschäftsbeziehung erstmal genauer kennen lernen wollen. Ein Koffer voller Bargeld, ein Kunde aus dem Nichts? Da muss man doch mal genauer hinschauen, ob damit auch keine Straftaten zusammenhängen. Deswegen sind Banken auch durch das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Geschäftspartner zu identifizieren – Verstöße können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Kommen wir wieder zu den Verpackungen zurück: Was auf den ersten Blick wie ein interner Streit der Dualen Systeme aussieht, geht in Wirklichkeit alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen (Inverkehrbringer) etwas an. Wählen diese einen unrechtmäßig handelnden Systembetreiber aus, also einen der zwar günstig ist, aber gleichzeitig zu wenig Mengen in den großen Mengen- und Kostenausgleichs-Topf der Dualen Systeme meldet, könnte es sein, dass sie – sehenden Auges! – jemanden bei einem Fehlverhalten unterstützen. Statt Geldwäsche von Schwarzgeld also Unterstützung von Schwarzverpackungen?

Das Straf- und Ordnungswidrigenkeitenrecht kennt dafür verschiedene Konzepte: Beihilfe? Mittäterschaft? Beteiligung? Aber selbst wenn es dafür nicht reicht: gut für die Reputation wäre so eine Geschichte sicherlich auch nicht.

Was bedeutet dieser Befund?

Prüfen Sie Ihre Vertragspartner, liebe Hersteller und Händler von Waren in Umverpackungen, und ihre Angebote.

Gerade wenn zum Beispiel die Preise des Systembetreibers oder die Menge der vom Systembetreiber als systempflichtig eingeordneten Verpackungen des Unternehmens auffällig niedrig und der Preis deutlich unter dem Markt liegend erscheinen, ist Vorsicht geboten.

Große Hoffnungen auf eine grundlegende ordnungspolitische Lösung bezüglich der Ungereimtheiten bei der Verpackungsentsorgung im Dualen System setzt die Bundesregierung in das Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 5.7.2017. Dieses sieht in der Tat bessere Möglichkeiten der Überwachung durch die neue zu schaffende Zentrale Stelle vor. Es tritt aber erst zum 1.1.2019 in Kraft. Bis dahin gilt also unverändert: Hände weg von Schwarzverpackungen!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau/Dr. Tigran Heymann

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