Energiewende im Schweinsgalopp

Derzeit schnürt die Bundesregierung für die Energiewirtschaft ein Gesetzespaket, das in mehr als einer Hinsicht einzigartig ist. Um die Energiewende herbeizuführen, werden nahezu alle für die Branche zentralen Gesetze angefasst und umgekrempelt. Dies geschieht in einer Eile, die die Frage aufwirft: Warum? Und: Wie soll das überhaupt gehen?

Gesetzgeberischer Rundumschlag

Nach den Vorstellungen der Bundeskanzlerin muss die Energiewende sich schleunigst auch in den Gesetzen niederschlagen. Dabei geht es zunächst um die öffentliche Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima. Tatsächlich aber werden Regelungen auf eine Weise in Frage gestellt, die nicht nur so manchen Energieversorger vom Markt vertreiben können, sondern auch alle Energiekunden (finanziell) belasten werden. Grundlage des laufenden Umbaus ist die Arbeit der „Ethikkommission für sichere Energieversorgung“ unter Ex-Umweltminister Klaus Töpfer.

Neu gestaltet werden:

  • das Atomgesetz (AtG),
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Bauplanungsrecht für den Netzausbau mit dem Ziel der Vereinfachung und Straffung,
  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),

und jedenfalls in seinen Eckpunkten:

Der Zeitplan

Bislang kündigte die Bundesregierung einen äußerst ambitionierten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren zur Energiewende an: vom Kabinettsbeschluss am 6. Juni 2011 innerhalb von 12 Tagen im verkürzten Verfahren zum endgültigen Beschluss im Bundesrat am 17. Juni 2011 (endgültig, wenn dieser nicht den Vermittlungsausschuss anruft). Ein Grund für diese Eile war auch das Auslaufen des dreimonatigen Atom-Moratoriums Mitte Juni. Bis dahin sollten idealerweise jedenfalls die rechtlichen Probleme zur Energiewende gelöst sein. Die neueren Pläne sehen nun etwas mehr Zeit vor – aber wirklich nur etwas. Dafür wird in das inhaltliche Paket deutlich mehr gepackt:

  • 14. Mai:  Abschlussbericht der Reaktorsicherheitskommission
  • 28. Mai:  Abschlusssitzung der Ethikkommission „Energiewende“
  • 29. Mai:  Beratungen der Fraktionsspitzen im Kanzleramt (= Sonntag)
  • 30. Mai:  Ethikkommission präsentiert Ergebnisse bei der Bundeskanzlerin, die Sitzungen der Koalitionsfraktionen schließen sich an
  • 3. Juni:  Sitzungen der Koalitionsfraktionen/ der Fachleute der Koalition
  • 6. Juni:  Verabschiedung im Bundeskabinett (vormittags), Sitzungen der Fraktionen (nachmittags)
  • 9. Juni:  1. Lesung des Pakets
  • 30. Juni:  2./3. Lesung des Pakets
  • 8. Juli: Plenum im Bundesrat (der u.U. den Vermittlungsausschuss anrufen wird)
  • 11. Juli: alle Parlamentarier machen Sommerpause bis zum September

Bauchschmerzen

In aller Regel beraten die Länder im Bundesrat die Gesetzesvorhaben  mit. Bei dem ambitionierten Zeitplan ist aber absehbar, dass dieser nur dadurch eingehalten werden kann, wenn die Beratungsfristen verkürzt und die Gesetzgebungsverfahren über die Regierungsfraktionen und nicht über die Regierung eingebracht werden. Bei einem Fraktionsentwurf gibt es keine sonst übliche erste Beratung im Bundesrat, sondern nur ein Verfahren, bei dem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen kann, ohne sich vorher beraten und Stellung genommen zu haben.

Die Probleme liegen auf der Hand: Einige der Gesetze – jedenfalls das Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus (NABEG), womöglich auch das EnWG – sind nach dem Grundgesetz (GG) im Bundesrat zustimmungspflichtig. Dazu kommt die Frage, wie sauber diese Gesetzentwürfe gearbeitet sein werden: Wenn die Zeit zu einer gründlichen fachlichen Beratung samt Anhörung (z. B. der beteiligten Wirtschaft) und fachinterner Diskussion fehlt, dann können sich leicht Fehler einschleichen, deren Folgen niemand absehen kann. Und schließlich: Wann sollen die Energiekunden merken und verstehen, was ihnen aufgetischt wird? Nicht zuletzt der Einbindung Betroffener bzw. der Öffentlichkeit dienen parlamentarische Rechtsetzungsverfahren.

Von Reichskanzler Bismarck stammt das Bonmot, bei der Wurst und bei den Gesetzen wolle man lieber nicht allzu genau wissen, wie sie zustande kommen. Auf die Mahlzeit, die der Gesetzgeber jetzt der Energiebranche auftischen will, dürfte dieses Wort in besonderem Maße zutreffen.

Wohl bekomm’s …

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Prof. Dr. Ines Zenke

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