Datenschutz-Grundverordnung und neues Bundesdatenschutzgesetz – Was ändert sich (auch) für Energieversorger?

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die ab dem 25.05.2018 verbindlich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuwenden ist, fordert auch von Energieversorgern, ihre Datenverarbeitung anhand der neuen Vorgaben auszurichten. Neu ist, dass der Verantwortliche nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO zukünftig für die Einhaltung der Grundsätze der DS-GVO verantwortlich und für deren Einhaltung beweispflichtig ist („Rechenschaftspflicht“). Dies betrifft auch Energieversorger als Verantwortliche beim Umgang mit personenbezogenen Daten von Letztverbrauchern sowie Anschlussnehmern und -nutzern. Bei Datenschutzverstößen drohen empfindliche Sanktionen, z. B. Bußgelder sowie eine Verfolgung durch Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten. Erforderlich ist daher ein umfassendes Datenschutzkonzept, das den Datenschutz bereits bei der Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewährleistet. Ferner sind neue Vorgaben wie der Grundsatz der Speicherbegrenzung sowie die Löschpflicht umzusetzen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

16.10.2017/Köln,
11.10.2017/Stuttgart,
19.10.2017/Berlin,
9.11.2017/Erfurt.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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