Besondere Ausgleichsregelung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte es im letztjährigen Antragsverfahren angekündigt: Die Angaben zu selbst verbrauchten und an Dritte weitergeleiteten Strommengen werden überprüft, wenn der Gesetzgeber eine Regelung zu diesem Thema verabschiedet hat.
Was ist nun zu tun?
Das wollen wir mit Ihnen in einem Workshop besprechen und aufzeigen, welche Anforderungen sich nach den neuen Vorgaben für die Entlastungen nach der Besonderen Ausgleichsregelung (bzw. für die KWKG- und die Offshore-Umlage sowie die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV) stellen, was Sie für die Mitteilung gegenüber dem BAFA berücksichtigen sollten und was in Bezug auf das Messkonzept zu beachten ist. Ihre Praxisfälle sollen dabei im Vordergrund stehen.
Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
30.1.2019/Berlin und
21.2.2019/Köln.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Carmen Ossig gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.