Das EEG 2017 aus der Perspektive eines Biomasseanlagenbetreibers

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Am 01.01.2017 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) in Kraft getreten. Eine entscheidende Neuerung dieser Gesetzesfassung ist die Einführung von Ausschreibungen auch für Biomasseanlagen. Danach wird Strom aus neu zu errichtenden Anlagen fortan nur noch dann finanziell gefördert, wenn sich der Anlagenbetreiber vor der Inbetriebnahme der Anlage in einem wettbewerblichen Verfahren gegen andere potenzielle Anlagenbetreiber durchgesetzt hat. Aber auch für bereits bestehende Anlagen können Ausschreibungen eine wichtige Rolle spielen. Betreiber von Anlagen, deren Vergütungszeitraum demnächst ausläuft, können über dieses wettbewerbliche Verfahren nämlich eine 10-jährige Anschlussförderung erreichen. Daneben hält das EEG 2017 aber noch zahlreiche weitere Änderungen für neue und bereits bestehende Biomasseanlagen bereit.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

1.3.2018/Stuttgart und
12.3.2018/Berlin.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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