Das Marktstammdatenregister – Rechtssicherer Umgang mit den neuen Pflichten


Termin Details

  • Datum:
  • Ort: BBH-Köln

Zum 1.7.2017 ist von der Bundesnetzagentur die vollständige Inbetriebnahme des neuen Marktstammdatenregisters (MaStR) angekündigt. Das Bundeskabinett hat hierzu bereits im März 2017 eine Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) beschlossen, die parallel in Kraft tritt. Diese dient der Umsetzung des MaStR als – so die Verordnungsbegründung wörtlich – „Das zentrale Register der Energiewirtschaft“.

Registrierungspflichtig sind zukünftig – neben Netzbetreibern – alle anderen wesentlichen Marktakteure (z.B. Messstellenbetreiber, Lieferanten und Bilanzkreisverantwortliche sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern). Netzbetreiber müssen sich bereits vor dem vollständigen Start des Registers, ab Mai 2017, registrieren und werden zudem zu Prüfungen der im MaStR hinterlegten Daten verpflichtet sein.

In unserem Seminar stellen wir die Inhalte des Registers und die neuen Anforderungen umfassend vor. Das Seminar richtet sich schwerpunktmäßig an Netzbetreiber (auch Betreiber geschlossener Verteilernetze), behandelt jedoch auch die Pflichten aller anderen Marktakteure.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weiterer Termin:

12.6.2017/Berlin.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...