Das Marktstammdatenregister – rechtssicherer Umgang mit den neuen Pflichten

D

Am 1.7.2017 ist Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Ursprünglich sollte zeitgleich auch das Marktstammdatenregister (MaStR) selbst vollständig in Betrieb genommen werden. Nun kündigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Webseite an, dass sich die Inbetriebnahme des MaStR verzögert.

  • Was bedeutet diese Verzögerung für Ihr Unternehmen?
  • Welche Pflichten aus der MaStRV können oder müssen trotz der Verzögerung bereits erfüllt werden – und auf welche Art und Weise?
  • Wie hat eine ordnungsgemäße Registrierung von EEG- und KWKG-Anlagen zu erfolgen?

Mit dem Seminarangebot möchten wir Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen der Verzögerung auf Netzbetreiber und Anlagenbetreiber verschaffen. Außerdem stellen wir Ihnen die Inhalte des Registers und die Anforderung an Ihr Unternehmen umfassend und im Detail vor. Die sich aus der Verzögerung ergebenden Fragen sowie erste Erfahrungen aus den Netzbetreiberregistrierungen werden selbstverständlich berücksichtigt.

Das Seminar bieten wie folgt an:

5.9.2017/Hamburg,
14.9.2017/Stuttgart,
18.10.2017/Köln.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender