Datenschutz-Grundverordnung und neues Bundesdatenschutzgesetz – Inhalte und Umsetzung

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Europa macht das Thema Datenschutz zur Chefsache: Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die ab dem 25.05.2018 verbindlich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuwenden ist, fordert auch von Energieversorgern, ihre Datenverarbeitung anhand der neuen Vorgaben auszurichten. Besonders relevant ist dabei, dass Unternehmen für die Einhaltung der Grundsätze der DS-GVO verantwortlich und für deren Einhaltung beweispflichtig sind („Rechenschaftspflicht“). Die Letztverantwortung trägt die Geschäftsleitung. Bei Datenschutzverstößen drohen zukünftig empfindliche Bußgelder sowie deren Verfolgung durch Verbraucherschutzverbände und Konkurrenten.

Gerne möchten wir Sie zu unserem Seminar einladen, um sich über die neuen „Spielregeln“ zum Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Umsetzung im Unternehmen zu informieren.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

8.3.2018/München und
15.3.2018/Hamburg.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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