Dienstbarkeiten & Co. – Leitungssicherung auf privaten Grundstücken

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Die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ist ohne die Inanspruchnahme fremden Grundeigentums nicht durchführbar. Auf der anderen Seite haben Grundstückseigentümer grundsätzlich das Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und insbesondere andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Dies gilt im Grundsatz auch gegenüber Netzbetreibern. Zur Lösung dieses Konflikts und der Sicherung der gegenseitigen Interessen bestehen vielfältige Gestaltungsvarianten. Unter bestimmten Voraussetzungen erlauben die Anschlussverordnungen N(D)AV, AVBWasserV und AVBFernwärmeV eine unentgeltliche Inanspruchnahme der Grundstücke von Anschlussnehmern bzw. Kunden. Dort, wo die Duldungspflichten aus den Verordnungen nicht greifen oder besonders wichtige Betriebsmittel gesichert werden sollen, besteht für Netzbetreiber zudem die Möglichkeit, sich im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen zu lassen oder mit dem Grundstückseigentümer einen Gestattungsvertrag abzuschließen.

In unserem Seminar möchten wir die Möglichkeiten der Grundstücksinanspruchnahme für den Betrieb von Ver-/Entsorgungseinrichtungen vorstellen und häufige Praxisprobleme mit Ihnen diskutieren. Dabei legen wir den Fokus bewusst auf die Leitungssicherung auf privaten Grundstücken. Neben vielen aktuellen Fällen aus unserer Beratungspraxis gehen wir auch auf Regelungen aus typischen Verträgen für die Einräumung von Dienstbarkeiten sowie Gestattungsverträgen ein und stellen typische Klauseln vor. Zudem gehen wir auf aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie die Durchführung eines Enteignungsverfahrens nach § 45 EnWG ein. Abschließend geben wir im Rahmen eines Exkurses einen Überblick über die Mitbenutzungsansprüche nach dem TKG und stellen unseren neuen Mustervertrag zur Mitbenutzung passiver Infrastrukturen vor.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

26.9.2019/Stuttgart,
21.11.2019/Berlin und
4.2.2020/Köln.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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