EEG-Anlagen ohne Förderung: Was nun?

E

Termin Details


Das Thema von EEG-Anlagen ohne Förderung ist aktuell in aller Munde. Meist geht es dabei um die vielen Bestandsanlagen, die beginnend mit dem Jahr 2021 aus der finanziellen EEG-Förderung fallen. Aber auch schon heute gibt es die ersten Neuanlagen, die ohne finanzielle EEG-Förderung betrieben werden, weil die Betreiber andere Nutzungs- und Vertriebskonzepte – wie beispielsweise Eigenversorgungsmodelle – umsetzen oder nicht an den Ausschreibungen teilnehmen möchten.

Da bislang fast jede Anlage, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, über das EEG finanziell gefördert wird, bestehen derzeit wenige Erfahrungen mit Anlagen außerhalb der EEG-Förderung. Es ist daher zu klären, welchen Status diese Anlagen energiewirtschaftlich und rechtlich haben und was Anlagen- und Netzbetreiber beachten sollten. So stellen sich etwa die Fragen, wer den Strom abnimmt oder abnehmen muss, welche Rechte und Pflichten nach dem EEG fortbestehen – insbesondere im Hinblick auf Netzanschluss und Einspeisevorrang –, welche Sanktionen noch angewandt werden müssen, welche Abgaben und Umlagen weiter zu zahlen sind und welche Vermarktungs- und Erlösmöglichkeiten für den Strom bestehen.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

27.2.2019/Köln,
7.3.2019/Erfurt,
14.3.2019/Stuttgart und
9.4.2019/Berlin.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Carmen Ossig gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender