EEG-Anlagen: Wie entsorge ich richtig? Und wie geht es nach der EEG-Förderung weiter?

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Elektroschrott, also ausgediente oder defekte Elektrogeräte, muss der Hersteller (oder auch ein größeres Elektrofachgeschäft) zurücknehmen und entsorgen. Was hierbei im Einzelnen zu beachten ist, regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) näher. Die Rücknahme- und Entsorgungspflicht erfasst auch Photovoltaikmodule (PV-Module).

Hier hält das ElektroG eine wichtige Ausnahmeregelung bereit: Sind die PV-Module vor dem 24.10.2015 in den Verkehr gebracht worden – dies betrifft bekanntermaßen eine Vielzahl der gegenwärtig installierten Anlagen –, handelt es sich um ein sog. historisches Altgerät. Stammt dieses historische Altgerät nicht aus einem privaten Haushalt, ist nicht der Hersteller zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet, sondern der Besitzer. Insbesondere für bundesweit realisierte Pacht- und Betriebsführungsmodelle kann dies heißen: Der Pächter muss sich selbst kümmern, wenn er ausgediente oder defekte PV-Module austauschen will. Allerdings sind abweichende Vereinbarungen zulässig. Und für Stromspeicher gelten wiederum andere Vorgaben.

Da in den nächsten Jahren die ersten Generationen von PV-Modulen ausgetauscht und entsorgt werden dürften, wird das Thema mehr und mehr Praxisrelevanz bekommen. Wir möchten Sie deshalb im ersten Teil der Veranstaltung mit den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG vertraut machen, damit Sie wissen, welche Anforderungen Sie für die Entsorgung von PV-Modulen, von Stromspeichern und anderen Elektroaltgeräten beachten müssen:

  • Herr Strobelt vom Umweltbundesamt wird Ihnen die Anforderungen des ElektroG vorstellen und Sie über die Arbeit der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) informieren.
  • Herr Clyncke von PV-Cycle berichtet über die Tätigkeit und die Angebote eines Dienstleisters zur Entsorgung von PV-Modulen.

Im zweiten Teil wollen wir uns damit befassen, welche Vermarktungsmöglichkeiten sich für Strom aus EEG-Anlagen bieten, wenn diese in den nächsten Jahren aus der Förderung fallen: Unter welchen Bedingungen ist der Weiterbetrieb, ein Repowering oder der Anlagenaustausch wirtschaftlich attraktiv? Welche Alternativen der Stromvermarktung gibt es neben der EEG-Förderung? Auch hier werden wir von der Praxiserfahrung der Referenten profitieren:

  • Herr Spiegel von der ARGE Netz stellt die Möglichkeiten und Chancen einer Direktvermarktung über Power Purchase Agreements (PPA) vor.
  • Herr Dr. Weiß, Geschäftsführer der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH, ist angefragt, neue Lösungen für die Selbstvermarktung, den Selbstverbrauch und die Speicherung von Strom für kleine Anlagen vorzustellen.

Wir möchten Sie daher gerne zu unserem BBH Seminar am

17.09.2018, ab 09.30 Uhr

bei BBH Berlin, Magazinstraße 15-16, 10179 Berlin,

einladen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

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