Elektromobilität rechtssicher gestalten

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Die Elektromobilität ist in Unternehmen und Kommunen angekommen und die Nachfrage nach rechtlich und wirtschaftlich tragfähigen Ladeinfrastrukturkonzepten und Geschäftsmodellen steigt.  Zudem verpflichten EU-Vorgaben zukünftig zur Ausstattung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur und auch der deutsche Gesetzgeber beseitigt bestehende Hürden für Mieter und Wohnungseigentümer. Bei der praktischen Umsetzung von Elektromobilität ist es wichtig, die Weichen von Beginn an richtig zu stellen und Fallstricke zu vermeiden. Dies betrifft z. B. auch Industrieunternehmen bei der Inanspruchnahme energierechtlicher Kostenprivilegierungen. Unser  Seminar zur Elektromobilität gibt Ihnen einen Fahrplan für die rechtliche und wirtschaftliche  Ausgestaltung Ihrer Elektromobilitätskonzepte und deren Umsetzung an die Hand.  Dabei gehen wir auch auf den Rechtsrahmen für die Abrechnung von Ladevorgängen und aktuelle Förderprogramme ein. Gegenstand sind zudem Car- und Bikesharing als  Bestandteil von Mobilitätskonzepten.  Die Seminare richten sich sowohl an Unternehmen und Kommunen als auch an Energieversorger und andere Dienstleister, die (Elektro-)Mobilität in der Praxis umsetzen bzw. Teil der Wertschöpfungskette sind.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

26.3.2019/Köln,
1.4.2019/Berlin,
16.5.2019/Erfurt,
21.5.2019/Hamburg und
3.6.2019/Stuttgart.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

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Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

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