Massengeschäft Grundversorgung: Praktische Lösungen für reale Probleme

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Der Bereich der Grund- und Erstazversorgung wirft – obwohl auf den ersten Blick umfassend geregelt – in der tatsächlichen Abwicklung eine Vielzahl von Fragen und Fallstricke auf. Gerade die jüngsten Insolvenzen von Energiediscountern haben noch einmal die Eigenheiten der Ersatzversorgung vor Augen geführt: Wer kann in die Ersatzversorgung fallen? Zu welchem Preis? In welcher Spannungs- bzw. Druckebene?

Aber nicht nur die aktuelle Ersatzversorgungsproblematik wirft Fragen auf. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine Anfrage zu den Vertragspartnern, Wechselprozessen, Umgang mit Wohnungsleerstand, Datenaustausch mit Wohnungsunternehmen, Preisanpassungen etc. an uns herangetragen wird. Brisant wird die Thematik darüber hinaus durch den „Eprimo-Beschluss“ der BNetzA, der vorsieht, dass die bilanzielle Zuordnung des Kunden zum Grundversorger immer bis zu einer Sperrung erhalten bleiben soll (auch wenn der Grundversorgungsvertrag schon beendet wurde).

Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, Sie im Rahmen unseres Seminars auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen. Um einen größtmöglichen Nutzen für die Teilnehmer zu generieren, werden wir uns dabei an Praxisfällen orientieren und diese auf anschauliche Weise näherbringen.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

30.4.2019/Stuttgart,
16.5.2019/Berlin,
21.5.2019/Köln,
3.6.2019/Erfurt,
3.9.2019/Hamburg und
28.10.2019/Erfurt.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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