Der Gesetzgeber hat die Besondere Ausgleichsregelung mit dem EEG 2017 zwar nicht umfassend geändert. Dies heißt aber nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben zur EEG-Umlagebegrenzung an Bedeutung verloren haben; das Gegenteil ist der Fall: Es zeichnet sich ab, dass die Besondere Ausgleichsregelung in Zukunft die zentrale Regelung für Energiekostenentlastungen sein wird. Entfällt die Privilegierung, hat das […]