Prozesskostengemeinschaft gegen die Festlegung der BNetzA zur Bestimmung der Eigenkapitalzinssätze (3. Regulierungsperiode)


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Das für die Netzwirtschaft wirtschaftlich sehr bedeutsame Beschwerdeverfahren gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der Eigenkapitalzinssätze nimmt nun an Fahrt auf! Daher laden wir Sie – gern auch gemeinsam mit einem weiteren Vertreter Ihres Unternehmens – sehr herzlich zu unserer Informationsveranstaltung ein.

Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist für Mitglieder der Prozesskostengemeinschaft selbstverständlich kostenfrei.

Die über 1.100 Beschwerden gegen diese Entscheidung der BNetzA wurden – jedenfalls in den Musterverfahren – gegenüber dem OLG Düsseldorf begründet. Vom Gericht ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung für den Januar 2018 verfügt worden und es steht auch bereits der Gutachter fest: Der Kartellsenat hat als Sachverständigen den in diesen Themen erfahrenen Prof. Dr. Jonas beauftragt. Noch in diesem Herbst ist mit der Erstellung eines allgemeinen Hauptgutachtens durch Prof. Dr. Jonas sowie der Vorlage von Zusatzgutachten zu dem individuellen Vortrag der einzelnen Prozesskostengemeinschaften zu rechnen.

Daher wollen wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung einen Überblick über den Stand des Verfahrens zu vermitteln und insbesondere eine Einschätzung mit auf den Weg zu geben, welchen Verlauf wir für dieses bisher größte Beschwerdeverfahren der Netzwirtschaft erwarten.

Wir haben für die Begründung der Beschwerden der Prozesskostengemeinschaft neben unseren Experten aus dem Corporate Finance Team anerkannte externe Gutachter aus der Finanzwelt gewinnen können. Diese von uns für das Verfahren hinzugezogenen Gutachter Prof. Dr. Aders von Value Trust, Wirtschaftsprüfer Dr. Schulte und Wirtschaftsprüfer Dr. Franken (Mitglied des FAUB) von IVC und Prof. Dr. Kaserer, Lehrstuhlinhaber für Finanzmanagement und Kapitalmärkte an der TU München werden ihre präzise Kritik am Vorgehen der BNetzA in kurzen Vorträgen erläutern. Dabei gehen wir auf die Auswirkungen ein, die sich aus dem Beschwerdeverfahren für Ihr Unternehmen, insbesondere auch mit Blick auf andere regulatorische Verfahren, ergeben. Von besonderer Bedeutung werden dabei die Ableitungen sein, die sich aus der aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf zu den EK-Zinsen für die 2. Regulierungsperiode treffen lassen.

Daneben bietet Ihnen die Veranstaltung ausreichend Gelegenheit für einen Austausch mit den vor Ort anwesenden Gutachtern, anderen Netzbetreibern und natürlich auch mit den BBH-Kollegen, die das Verfahren für Sie führen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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