Der energierechtliche Rahmen für Batteriespeicher

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Speicher sind wie ein Schweizer Taschenmesser für unterschiedliche Einsätze geeignet: Erhöhung der Eigenversorgungsquote, Spitzenkappung beim Netzbetrieb oder auch Teilnahme am Regelenergiemarkt. Deshalb wird der Einsatz von Stromspeichern immer beliebter. Erfahrungsgemäß werden kleine Solaranlagen in etwa 50 Prozent der Fälle mit Speichern kombiniert. Der komplexe Rechtsrahmen enthält jedoch auch Fallstricke und Hürden, die je nach Geschäftsmodell unterschiedlich gelagert sind.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

28.10.2019/Berlin,
5.11.2019/Köln und
27.11.2019/Stuttgart.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Carmen Ossig gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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