Zum 01.01.2018 ist im Strom- und Energiesteuerrecht einiges neu: es sind die Änderungen der Gesetze und (rückwirkend) der Durchführungsverordnungen in Kraft getreten (wir berichteten). Zudem werden seit Jahresbeginn – für die Praxis nicht unerheblich – (teilweise umfassende) neue Formulare veröffentlicht. Auch BMF und GZD haben neue Vorgaben erlassen. Insgesamt sind diverse Themen angesprochen: vom Versorgerstatus über neue Melde- und Ausweisungspflichten zu den Entlastungen für Produzierendes Gewerbe, vom Verwender bei KWK-Anlagen über beihilferechtliche Regelungen zur thermischen Abluftbehandlung.
Wir möchten die neuen Entwicklungen resümieren und dabei gleichzeitig den Blick nach vorne richten.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
10.4.2018/Berlin,
12.4.2018/Hamburg,
17.4.2018/Köln,
24.4.2018/Stuttgart,
25.4.2018/München und
8.5.2018/Erfurt.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.