StromSt/EnergieSt – Umsetzung der Neuregelungen sowie Anträge zum Jahresende

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Termin Details


Die „Sommerpause“ bei den energie- und stromsteuerrechtlichen Entwicklungen war gewissermaßen vorbei, bevor sie überhaupt begonnen hatte. Denn nachdem mit vier Tagen „Verzug“ (am 4.7.2019) das Inkrafttreten des aktuellen Änderungsgesetzes (BGBl. I S. 856, BGBl. I S. 908) zum 1.7.2019 offiziell verkündet wurde, folgten im Juli kurz darauf ein umfassendes Informationsschreiben der Generalzolldirektion (GZD) und – nahezu im Wochentakt –  weitere Mitteilungen und neue Formulare. Die aktuellen Entwicklungen und damit auch einen Ausblick möchten wir mit Ihnen in unserem Seminar teilen.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

29.10.2019/Erfurt,
30.10.2019/Berlin,
5.11.2019/Köln,
14.11.2019/Stuttgart,
5.12.2019/Hamburg
10.12.2019/Erfurt und
12.12.2019/München.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Petra Schönefeld gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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