Wasserkonzession in NRW – Neues Verständnis von Gerichten, Behörden und Praxis

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Wasserkonzessionen geraten zunehmend in das Blickfeld von Kartellbehörden und Gerichten. Für Wasserversorgungsunternehmen und Kommunen wird es deshalb zunehmend wichtig, sich ein Bild über die derzeitige Bestandssituation ihrer Wasserkonzessionen zu machen.

So haben bereits mehrere Kartellbehörden Abfragen versendet, mit denen Informationen über Inhalt und Laufzeit von Konzessionsverträgen angefordert wurden. Die Kartellbehörden weisen dabei regelmäßig auf die Pflicht zur Anmeldung bei Abschluss und Änderung von Wasserkonzessionsverträgen bei der Kartellbehörde hin (§ 31a GWB). Die Kartellbehörden achten also zunehmend stärker darauf, dass die Pflicht zur Anmeldung von Konzessionsverträgen auch tatsächlich erfüllt wird. Infolgedessen sowie beim Abschluss neuer Konzessionsverträge kommt es immer häufiger zu Beanstandungen der Kartellbehörden. Diese beziehen sich nicht nur auf den Inhalt der Verträge sondern auch auf verfahrensrechtliche Anforderungen beim Abschluss von Konzessionsverträgen, insbesondere eine mögliche Pflicht der Kommunen, den Neuabschluss des Konzessionsvertrages öffentlich auszuschreiben.

Gerne möchten wir Ihnen vor diesem Hintergrund einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Wasserkonzessionen und die Auffassungen der Landeskartellbehörde NRW (zusammen mit Frau Gabriele Krater, Leiterin der Landeskartellbehörde) geben. Hierzu laden wir Sie zu unserer Veranstaltung.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

10.1.2019/Köln.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

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