Tag§ 147a AO

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2019 vernichten

Folgende Buchführungsunterlagen können nach dem 31.12.2018 vernichtet werden: Aufzeichnungen aus 2008 und früher, Inventare, die bis zum 31.12.2008 aufgestellt worden sind, Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2008 oder früher erfolgt ist, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, die 2008 oder früher aufgestellt worden sind, Buchungsbelege aus dem Jahr 2008 oder früher...

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