Tag§ 20a EnWG

Dreiwöchiger Lieferantenwechsel und mehr – GPKE und GeLi Gas als Dauerbaustelle

Das neue EnWG sieht vor, dass ein Lieferantenwechsel künftig nicht länger als drei Wochen dauern darf (§ 20a). Diese Vorgabe hatte auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihren Festlegungen umzusetzen und zum Anlass genommen, die Regelungen zum Lieferantenwechsel für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) erneut zu überarbeiten.

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