Tag27 U 25/17

Vorabinformation über beabsichtigte Vergabe auch unterhalb der Schwellenwerte?

Müssen öffentliche Auftraggeber vorab über beabsichtigte Vergabeverfahren informieren, auch wenn die Schwellenwerte des Vergaberechts gar nicht erreicht sind? Das müssen sie in der Tat, so das OLG Düsseldorf in einer Ende des letzten Jahres ergangenen überraschenden Entscheidung (Beschl. v. 13.12.2017, Az. 27 U 25/17 – Leitsatz 4). Erfolge eine Vorabinformation nicht, könne daraus die Nichtigkeit...

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