Tag4. Handelsperiode

Auf der Zielgeraden: Das Benchmark-Update der Europäischen Union

Bis zum Jahr 2050 will die Europäische Union klimaneutral werden. Die im europäischen Emissionshandel (EU-EHS) pflichtigen Sektoren leisten dazu schon jetzt einen wesentlichen Beitrag, denn auf sie entfällt ein großer Teil der Emissionsminderungen der letzten Jahre. Das anstehende Benchmark-Update wird noch einmal deutlich nachschärfen, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.

Bewegung im europäischen Emissionshandel: Neues zur 4. Handelsperiode (2021-2030) des EU-ETS

Während zur Zeit alle – zu Recht (wir auch) – über den neuen nationalen Emissionshandel sprechen, kommt ein gutes halbes Jahr vor Beginn der 4. Handelsperiode zunehmend auch wieder mehr Bewegung in den europäischen Emissionshandel: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat in den letzten Wochen neue Informationen zur 4. Handelsperiode veröffentlicht. Auf ihrer Webseite finden sich nun zum...

Emissionshandel, Stürme und Coronakrise – Warum Deutschland sein Klimaziel 2020 vermutlich doch noch schafft und wie es weitergehen soll

Bereits Anfang Januar meldete der Thinktank Agora Energiewende, dass Deutschland seine Klimaziele 2020 unter Umständen doch noch erreichen könnte. Dabei spielen allerdings gleich mehrere Einmaleffekte eine Rolle. Jenseits dessen bleibt vor allem der Emissionshandel ein wichtiges Mittel, um die Klimaziele zu erreichen.

Jetzt wird es exklusiv – Die Europäische Kommission konkretisiert die Leitlinien für die Strompreiskompensation in der 4. Handelsperiode

Für viele Unternehmen stromintensiver Industrien ist die sog. Strompreiskompensation ein essentieller Bestandteil der Kostenkalkulation. Doch diese willkommene Entlastung ist für einige Branchen in Gefahr. Der Grund: die EU-Kommission überlegt, die Leitlinien dafür in der kommenden Handelsperiode deutlich zu verschärfen. Im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) können sich Unternehmen in...

Der doppelte Emissionshandel

Für die emissionshandelspflichtigen Unternehmen war 2019 schon jetzt ein überaus ereignisreiches Jahr. Bis zum 29.6.2019 mussten sie ihre Anträge für die erste Zuteilungsperiode (2021-2025) der 4. Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) in einem teilweise hochkomplexen Verfahren ausarbeiten und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen (wir berichteten...

Zuteilung kostenloser CO2-Zertifikate für erste Hälfte der 4. Handelsperiode: die heiße Phase hat begonnen

Mit den Außentemperaturen steigt derzeit auch die Nervosität vieler Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen: Nur noch gut zwei Wochen bleiben ihnen, um ihre Anträge auf Zuteilung kostenloser CO2-Zertifikate für die erste Hälfte der 4. Handelsperiode zu stellen. Diejenigen, die noch nicht auf die Zielgerade eingebogen und ihren Antragsentwurf ihrem Verifizierer übergeben haben, haben allen...

It‘s DEHSt‘s final countdown – Die Frist für Zuteilungsanträge läuft bis zum 29. Juni 2019

Sie haben es sicherlich schon gehört: Die Frist, Anträge für CO2-Zertifikate für die erste Hälfte der (2021 bis 2025) vierten Handelsperiode einzureichen, wird verlängert. Eigentlich verlangt die Europäische Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO), die seit dem 27.2. im Amtsblatt der EU steht, dass die Anträge vor dem 30.5.2019 gestellt sein müssen. Aber sie lässt den Mitgliedstaaten die Option, die Frist...

Neue EHS-Leitlinien: Konsultation hat begonnen

Die internationalen Klimaschutzziele werden weltweit sehr unterschiedlich schnell umgesetzt. Dies bringt für viele Sektoren und Teilsektoren, die vom europäischen Emissionshandel betroffen sind, das Risiko mit sich, dass sich Industrien in Länder ohne gleichwertige Klimaschutzinstrumentarien verlagern. Das ist nicht nur mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Europa ein gewaltiges Problem: Unter...

Free Allocation Rules: Der Weg zur Zuteilung von CO2-Berechtigungen in der 4. Handelsperiode ist (fast) geebnet

Es wurde Zeit: Am 19.12.2018 hat die Europäische Kommission die Zuteilungsverordnung für die 4. Handelsperiode, die Free Allocation Rules (FAR – wir berichteten) nach Beendigung der letzten Konsultation veröffentlicht. Zwei Monate später, d.h. Ende Februar, wird die Verordnung dann in Kraft treten, sofern das Europäische Parlament und der Europäische Rat nicht noch Einwände erheben.

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