Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Immer dann, wenn ein Aufwand/Ertrag und die damit verbundene Ausgabe/Einnahme in unterschiedliche Abrechnungszeiträume fallen, ist eine Rechnungsabgrenzung erforderlich. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in einem neueren Urteil (Urt. v. 2.3.2018, Az. 5 K 548/17)...
7. Juni 2019
Keine Pflicht zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für unwesentliche Beträge
07Juni