Wenn sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter durch gerichtliche Auflösung trennt, wird eine Abfindung fällig. Was, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht? Dazu hat jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein klarstellendes Urteil (v. 14.3.2019, Az. 6 AZR 4/18) gefällt.
3. April 2019
Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts: Insolvenzfestigkeit eines Abfindungsanspruchs
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