Tag6 K 2005/11

Kalender gelten selbst mit Firmenaufdruck als Geschenk

Wenn ein Unternehmen zu Weihnachten Kalender an seine Geschäftspartner verschickt, die mit einem aufgedruckten Firmenlogo versehen sind – ist das dann eine Werbemaßnahme, die das Unternehmen als Betriebsausgabe sofort steuerlich absetzen kann? Das ist es nicht, so das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 12.4.2016, Az. 6 K 2005/11). Es handle sich nicht um...

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