Wenn das Finanzamt einem Geld schuldet, kann man diese Forderung an Dritte abtreten. Allerdings muss man die Abtretung nach § 46 AO auf einem amtlichen Vordruck anzeigen. Dabei muss man auch angeben, aus welchem Grund man den Anspruch abgetreten hat.
30. September 2014
Unvollständig ausgefüllte Abtretungsanzeige führt zur Unwirksamkeit des Antrags
30September