Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Damit die Kosten dafür als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können, ist es wichtig, auf folgende Dinge zu achten:
Pauschalsteuer auf nicht abzugsfähige Geschenke ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar
Will man Kunden, Geschäftsfreunde oder deren Arbeitnehmer durch Geschenke erfreuen, darf man die Kosten – anders als bei eigenen Arbeitnehmern – nicht vom zu versteuernden Gewinn abziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten für das Geschenk oder die Geschenke pro Empfänger im Wirtschaftsjahr insgesamt 35 Euro nicht übersteigen...
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Dass man die Gewerbesteuer nicht von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abziehen kann, steht im Einklang mit dem Grundgesetz (GG). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.1.2014 (Az. I R 21/12) festgestellt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5 b EStG festgelegt hat, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie kann somit bei der Ermittlung des zu...