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Einheitliches Entgelt für Gastransporte – des einen Freud, des anderen Leid

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29.3.2019 fünf Festlegungen für ein bundesweit einheitliches Netzentgelt aller Fernleitungsnetzbetreiber getroffen. Dies berührt Gashändler genauso wie Gas-Verteilernetzbetreiber im Rahmen der internen Bestellung. Los geht’s zum 1.1.2020 mit einem Entgelt pro Marktgebiet; nach deren Zusammenlegung – voraussichtlich zum 1.10.2021 – ist es dann vollbracht. Doch...

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