Tag · anonymisierte Form

04 Januar

Kein Anspruch von Unternehmen auf Herausgabe von Netzdaten

Seit September 2016 sind die Regulierungsbehörden verpflichtet, bestimmte Daten zu Netzbetreibern auf ihrer Internetseite in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen (§ 31 Abs. 1 ARegV), vgl. BR-Drs. 296/16; BGBl. I 2016 Nr. 44, S. 2147). Auf diese Vorschrift und die Rechtsprechung dazu...